Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
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Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in wesentlichen Teilen am 26. Juni 2024 in Kraft. Die Einbürgerungsbehörde wird rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes die Internetseite unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage anpassen. Wir bitten bis dahin von Anfragen abzusehen.
Erste Informationen finden Sie bereits unter auf der FAQ-Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.