Informationen zu Beurkundungen im Amt für Jugend und Familie
Das Sachgebiet Beistandschaft/Beurkundung im Amt für Jugend und Familie bietet Ihnen kostenfrei bestimmte Beurkundungen an. Dies betrifft hauptsächlich Urkunden zu den Themen Vaterschaft, gemeinsame elterliche Sorge und Unterhaltsverpflichtungen. Details zu den einzelnen Themen finden Sie bei den entsprechenden Dienstleistungen.
Eine vollständige Übersicht aller Beurkundungsmöglichkeiten finden Sie in § 59 SGB VIII.
Die Beurkundung muss persönlich vor Ort erfolgen. Diese dauert in der Regel 30 Minuten. Unsere Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt.
Sie können die Leistungen des Sachgebietes ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Sprechzeiten in Anspruch nehmen. Der Ablauf der Beurkundung ist so organisiert, dass Sie in der Regel sofort bedient werden. Mit Wartezeiten ist grundsätzlich nicht zu rechnen.
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen dienstags und donnerstags noch in der Öffnungszeit bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, bis spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Öffnungszeit bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorzusprechen.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen
Die Beurkundung kann sowohl vor als auch nach der Geburt erfolgen. Ein Zeitrahmen ist nicht vorgegeben. Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur notwendig, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Zur Wirksamkeit bedarf die Vaterschaftsanerkennung der Zustimmungserklärung der Mutter und gegebenenfalls weiterer Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter).
Notwendige Unterlagen:
- Gültige Personaldokumente der Eltern
- Falls vorhanden, Mutterpass beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes oder die vollständigen Personenangaben zum betroffenen Kind
Die Beurkundung kann sowohl vor als auch nach der Geburt erfolgen. Sorgeerklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge sind notwendig bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Diese können gleich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Gültige Personaldokumente der Eltern
- Falls vorhanden, Mutterpass beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes oder die vollständigen Personenangaben zum betroffenen Kind
- Vaterschaftsanerkennung
Wir beurkunden die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings oder seines gesetzlichen Rechtsnachfolgers (zum Beispiel Jobcenter oder Unterhaltsvorschusskasse), sofern der Abkömmling zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Des Weiteren beurkunden wir die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt nach § 1615l BGB (Betreuungsunterhalt), auch des gesetzlichen Rechtsnachfolgers (zum Beispiel Jobcenter).
Notwendige Unterlagen:
- Gültiges Personaldokument des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Falls vorhanden, die Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise die vollständigen Personenangaben zum betroffenen Abkömmling
- Falls vorhanden, der derzeit aktuelle Unterhaltstitel (Urkunde, notarielle Vereinbarung, Vergleich oder Gerichtsbeschluss)
- Falls vorhanden, das Aufforderungsschreiben/ die Berechnung des Amtes für Jugend und Familie Leipzig beziehungsweise eines anderen Jugendamts, eines Rechtsanwalts, des Jobcenters, der Unterhaltsvorschusskasse oder des unterhaltsberechtigten Elternteils
Falls ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig ist, besteht die Pflicht zur Hinzuziehung eines Dolmetschers. Der Dolmetschereinsatz ist für Sie kostenfrei.
Auch für hör- oder sprachbehinderte Beteiligte ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers eventuell erforderlich.
Für diese Fälle muss ein Termin in Absprache mit uns individuell vereinbart werden. Empfehlenswert für die Vereinbarung eines Termins mit Dolmetscherbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache zu den Sprechzeiten bei der zuständigen Urkundsperson in der Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig. Sie können sich auch gerne per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Bringen Sie die Reisepässe von allen Beteiligten, aktuelle Meldebescheinigungen und die Geburtsurkunde/Geburtsregisterauszug des Kindes mit. Wenn Sie sich überhaupt nicht auf Deutsch/Englisch verständigen können, sollten Sie jemanden mitbringen, der bei der Terminvereinbarung hilft. Damit kann vermieden werden, dass notwendige Unterlagen beim eigentlichen Beurkundungstermin mit dem Dolmetscher nicht vorliegen oder fehlerhaft sind und der Termin deshalb nicht stattfinden kann.
Die schriftliche Auskunft soll im Rechtsverkehr (zum Beispiel bei Behörden, Schule, Bank oder Arzt) als Nachweis der Alleinsorge der Mutter dienen. Sie wird auf Antrag der Mutter ausgestellt. Antragsberechtigt ist nur eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist beziehungsweise war, in Leipzig wohnt und seit der Geburt des Kindes alleinsorgeberechtigt ist.
Alleinsorgeberechtigte Väter können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.
Die Auskunft können Sie online über ein Webformular beantragen. Neben diesem steht der Antrag auch als interaktives PDF (PDF 650 KB) als Download bereit. Die Ausstellung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen :
- Personalausweis der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Antrags im Sachgebiet einen Werktag. Bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern muss vorab ein Auskunftsersuchen durch das Amt für Jugend und Familie Leipzig an das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständige Jugendamt (Sorgeregister) erfolgen. Die Bearbeitungszeit kann in dem Fall der Erfahrung nach ein bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend wird Ihnen die Bescheinigung auf dem Postweg zugesandt.
Als Beteiligte am Beurkundungsvorgang können Sie weitere beglaubigte Abschriften verlangen, zum Beispiel von der Vaterschaftsanerkennung.
Wir können nur beglaubigte Abschriften von Urkunden des Amtes für Jugend und Familie sowie dessen Vorgängerbehörden anfertigen. Die Abschriften können Sie online über ein Webformular beantragen.
Das Urkundenregister des Amtes für Jugend und Familie umfasst den Zeitraum ab 1926. Die Urschriften der Jahrgänge vor 1992 befinden sich bereits als Archivgut im Bestand des Stadtarchivs Leipzig. Falls Sie eine Urkunde aus dem Zeitraum 1926 – 1991 benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtarchiv.
Sie können sich telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns wenden und die Abschrift anfordern. Die Anfertigung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Antrags im Sachgebiet eine Woche. Die beglaubigte Abschrift wird Ihnen per Post zugesandt.