Kindertagespflege
In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson:
- im Haushalt der Eltern
- im Haushalt der Tagespflegeperson oder
- in anderen kindgerechten Räumen
betreut.
Die Betreuung wird zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vertraglich geregelt.
Geschulte Tagespflegepersonen werden vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe www.vkkj.de und weiteren freien Trägern der Jugendhilfe vermittelt.
Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen.
Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet.
Bei der Suche nach einer Betreuung, weiteren Fragen oder wenn Sie selbst Tagespflegeperson werden möchten, wenden Sie sich bitte an rechts stehende Kontaktadressen.
Unter www.meinkitaplatz-leipzig.de können Sie auch nach Tagespflegeplätzen allgemein oder in Ihrer Wohnortnähe suchen.
Zentrales Vertretungssystem in der Kindertagespflege
Bei unplanbarem Ausfall der Kindertagespflegeperson (zum Beispiel Krankheit) stellt die Stadt Leipzig eine Ersatzbetreuung über das zentrale Vertretungssystem zur Verfügung. Hier gibt es zwei Modelle:
- Springermodell: Eine mobile Vertretungstagespflegeperson (Springer/-in) kooperiert mit einer bestimmten Anzahl von Kindertagespflegepersonen und lernt jede Kindertagespflege persönlich kennen. Im Vertretungsfall übernimmt sie die Gruppe in den angemieteten Räumen der regulären Kindertagespflegeperson.
- Stützpunktmodell: Vertraglich gebundene Dienstleister bieten in eigenen angemieteten Räumen und mit eigenen Vertretungstagespflegepersonen Vertretungsplätze an. Die Koordinierung erfolgt über den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe - Eigenbetrieb der Stadt Leipzig (VKKJ).
Weitere Informationen zum zentralen Vertretungssystem finden Sie auf der Homepage des VKKJ unter der Rubrik: Kindertagespflege Formulare. Unter dem Punkt Vertretungssystem Tagespflegemanagement ist die Einverständniserklärung der Eltern sowie weitere Informationen und der Verfahrensablauf zum Vertretungssystem hinterlegt.
Informationen und Formulare für Tagespflegepersonen in kommunaler Trägerschaft
Tagespflegepersonen haben die Möglichkeit eine Erstattung verschiedener Versicherungsleistungen sowie erhöhte Sachkosten bei der Stadt Leipzig zu beantragen. Zur Beantragung gibt es Anträge, die durch die Stadt Leipzig ausgegeben werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Tagespflegepersonen in kommunaler Trägerschaft (VKKJ) oder in freier Trägerschaft tätig sind.
Tagespflegepersonen in kommunaler Trägerschaft (VKKJ) können hier das aktuelle Merkblatt (PDF 211 KB) mit den Ausfüllhinweisen zu den Anträgen sowie die Anträge für 2020 selbst herunterladen. Die Antragsformulare sind ausgefüllt und im Original, mit den entsprechenden Anlagen dem Amt für Jugend und Familie zuzureichen. Zusätzlich stehen die Antragsformulare für das Jahr 2019 zum Download bereit.
Für Tagespflegepersonen in freier Trägerschaft werden die Formulare durch die Träger ausgegeben, da diese auch vom Träger unterschrieben und eingereicht werden müssen.
Formulare und Anträge
Formulare für das Jahr 2022
- Antrag auf Erstattung der Alterssicherung (2022) PDF, 248 KB
- Anwesenheitsnachweis Tagespflege PDF, 83 KB
Formulare für das Jahr 2021
- Antrag auf Erstattung der Alterssicherung (2021) PDF, 242 KB
- Anwesenheitsnachweis Tagespflege PDF, 83 KB
Formulare für das Jahr 2020
- Anwesenheitsnachweis Tagespflege PDF, 83 KB
Formulare für das Jahr 2019
- Antrag auf Erstattung der Alterssicherung (2019) PDF, 951 KB
- Anwesenheitsnachweis Tagespflege PDF, 83 KB
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