Grundschulen
Die Grundschule hat die Aufgabe, alle Schüler unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu weiterführenden Bildungsgängen zu führen. Damit schafft sie die Voraussetzungen für die Entwicklung sicherer Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten und die Beherrschung des Lesens, Schreibens und Rechnens (Kulturtechniken).
Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Spätestens ab der 3. Klasse wird eine Fremdsprache (Englisch) unterrichtet. Einige Grundschulen bieten im Rahmen von "Intensivem Sprachlernen" bereits in den ersten beiden Klassenstufen eine Fremdsprache an.
Auf der Grundlage der von der Grundschule erarbeiteten Bildungsempfehlung wird in der 4. Klasse über den Besuch von Oberschule oder Gymnasium entschieden.
Für Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche sind an einigen Grundschulen besondere Klassen eingerichtet.
Für ausländische Kinder und Kinder aus Aussiedlerfamilien sind zur besseren Integration an einigen Grundschulen Vorklassen eingerichtet.
Anmeldung schulpflichtig werdender Kinder
Die Anmeldung schulpflichtig werdender Kinder erfolgt an der für den Schulbezirk räumlich zuständigen öffentlichen Grundschule. Informationen und Termine zur Schulanmeldung.
Horte
An allen Grundschulen, die in Trägerschaft der Stadt Leipzig sind, gibt es Horte verschiedener Träger, in denen Kinder, deren Eltern es wünschen, vor und nach dem Unterricht freizeitpädagogisch betreut werden. Der Hortbesuch ist kostenpflichtig, die Beitragshöhen für die Horte in kommunaler Trägerschaft sind in der entsprechenden Satzung der Stadt Leipzig festgelegt.