Jung sagt: "Jeder hat das Recht auf bezahlbares Wohnen. In unserer schnell wachsenden Stadt müssen wir mit verschiedenen Instrumenten für einen Ausgleich sorgen. Gerade beim Wohnungsneubau geht das nicht ohne Unterstützung von Bund und Ländern beim sozialen Wohnungsbau. Es ist gut, dass der Freistaat Sachsen dies erkannt hat und den sozialen Wohnungsbau wieder fördert."
Ministerpräsident Michael Kretschmer ergänzt: "Leipzig ist eine der attraktivsten und am schnellsten wachsenden Städte in Deutschland. Damit Wohnen in Leipzig und Dresden in Zukunft bezahlbar bleibt, fördert der Freistaat den sozialen Wohnungsbau jährlich mit 40 Millionen Euro. Dies ist ein Teil unserer Wohnraumstrategie, mit der wir jährlich mehr als 150 Millionen Euro bereitstellen, um beispielsweise Familien Wohneigentum oder Senioren bezahlbare passgenaue Wohnungen zu ermöglichen."
Zuschuss für gebundenen Mietwohnraum
Die "Richtlinie gebundener Mietwohnraum" gibt es seit Ende des Jahres 2016. Eigentümer können dabei beim Leipziger Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn sie durch Neubau, Umbau oder Sanierung mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen schaffen. Die Gelder hierfür kommen vom Freistaat. Für 267 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen in Leipzig konnten bisher im Rahmen dieses Förderprogramms Verträge abgeschlossen werden, darunter 70 Single-Wohnungen und 76 große Wohnungen ab vier Personen. Dafür wurden 23 entsprechende Vereinbarungen mit privaten Eigentümern, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) und weiteren Partnern getroffen.
So entsteht beispielsweise bis zum Jahreswechsel 2020/21 in der Bernhard-Göring-Straße 17 eine Wohnanlage der LWB mit integrierter Kita. Hier gibt es künftig 97 Ein- bis Fünf-Raum-Wohnungen, von denen 61 vom Freistaat gefördert werden. Hierfür beträgt die Kaltmiete dann 6,50 Euro pro Quadratmeter. Es ist das erste Neubauprojekt der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, welches anhand der Richtlinie gefördert werden konnte. Die Mittel dafür stammen noch aus dem Programmjahr 2017. In den nächsten Wochen ist Baubeginn für zwei weitere LWB-Wohnanlagen - in der Littstraße sowie der Straße des 18. Oktober. Hier sollen ebenfalls Fördermittel des Freistaates für gebundenen Mietwohnraum zum Einsatz kommen.
Noch bis 30. Juni 2019 können Fördervereinbarungen für das Programmjahr 2018 abgeschlossen werden, in dem bereits 20 Millionen Euro vom Freistaat zur Verfügung standen. Für das Programmjahr 2019 sind nun weitere 20 Millionen bewilligt, für die entsprechende Verträge bis Februar 2020 abgeschlossen werden können. Die Gelder werden dann je nach Baufortschritt in den kommenden fünf Jahren an die Eigentümer ausgereicht.