"Die Aufnahme der Abschlussklassen der beruflichen Schularten ist dringend notwendig, um die Absolventen schnellstmöglich wieder in Präsenzunterricht auf die nahenden Prüfungen vorzubereiten", begründete der sächsische Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung.
Bereits seit dem 18. Januar 2021 nehmen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) am Präsenzunterricht teil.
Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 - 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.de.
Weitere Informationen zum Schulbesuch in Zeiten des Lockdowns gibt es im Blog des Ministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog.