Damit sind nur noch Auskünfte zu Grabstätten und zum Sterberegister (ab 1921) auf kommunalen Friedhöfen, sowie dem Feuerbestattungsregister (ab 1971) möglich.
Abgabe von Unterlagen an das Stadtarchiv
Datum:
Damit sind nur noch Auskünfte zu Grabstätten und zum Sterberegister (ab 1921) auf kommunalen Friedhöfen, sowie dem Feuerbestattungsregister (ab 1971) möglich.