Sie fällt auf unter den vielen aufs Beste sanierten Alt- und Neubauten der letzten Jahrzehnte: die kleine Zahl von leer stehenden Gebäuden, an denen die Eigentümer seit langem nichts mehr gemacht haben. Ihr maroder Zustand ist nicht nur ein städtebauliches Ärgernis, sie können auch eine potenzielle Gefahrenquelle sein. Um dem zu begegnen, hat der Oberbürgermeister 2014 die Arbeitsgruppe Verwahrloste Immobilien eingesetzt. Die Koordinierung liegt beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung.
Viele Gebäude gerettet
Bislang hat diese AG sich um 57 gefährdete Objekte gekümmert. "Das war und ist ein verantwortungsvolles und schwieriges Geschäft, das im Einzelfall durchaus mehrere Jahre dauern kann", kommentiert Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau. Die Resultate sprechen für sich:
- 16 Gebäude sind saniert beziehungsweise gesichert worden (zum Beispiel Eisenbahnstraße 41 und 43, Georg-Schumann-Straße 236).
- Für sechs Objekte wurde die Baugenehmigung erteilt oder sie befinden sich im Baugenehmigungsverfahren, so dass von einer darauf folgenden Sanierung ausgegangen wird.
- Drei Gebäude konnten nicht mehr erhalten werden und mussten abgerissen werden (Georg-Schumann-Straße 84, Gießerstraße 40, Holzhäuser Straße 74).
- Fünf Objekte sind aktuell verkauft worden (zum Beispiel Sommerfelder Straße 25, Hebelstraße 26).
- Im Leipziger Osten konnten für ein Gebäude in drei Jahren die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. 2017 wurde es verkauft. Nun soll es zeitnah saniert werden.
- In sieben Fällen sind die Eigentumsverhältnisse allerdings noch immer ungeklärt.
Arbeitsgruppe schafft Lösungen
Die Problemlagen, mit denen es die Arbeitsgruppe zu tun hat, sind sehr vielschichtig. Vielfach geht es um Gebäude, die zu Spekulationszwecken erworben worden sind, um handlungsunwillige und nicht verkaufsbereite Eigentümer, um ungeklärte Eigentumsverhältnisse und um nicht handlungsfähige Eigentümergemeinschaften. Oder die Eigentümer leben im Ausland und können sich aufgrund von Sprach- und Verständnisbarrieren nicht ausreichend um ihr Objekt kümmern, was oft mit unsicheren Finanzierungsmöglichkeiten verbunden ist.
In Gesprächen zwischen AG und Eigentümern werden Ziele und Möglichkeiten ausgelotet und auch die Pflichten der Eigentümer deutlich gemacht. Ferner gibt es Begehungen, bei denen den Eigentümern der (schlechte) Zustand ihrer Objekte aufgezeigt wird. Inzwischen haben einige Eigentümer ihre unsanierten Häuser verkauft und damit eine Sanierung durch den Erwerber möglich gemacht.
Eigentümer, die bisher nichts an den Objekten zum Erhalt getan haben, hat die AG durch die Nutzung rechtlicher Instrumente zum Handeln veranlasst. Dazu gehören unter anderem Anhörung und Anordnungen durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Androhung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten oder Vertreterbestellungen bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen.
Der funktionierende Immobilienmarkt unterstützt die Bemühungen der AG: Zum Verkauf angebotene Objekte werden in kürzester Zeit vor allem von Bauträgern gekauft. Trotz allem verbleiben einige Gebäude, die weiterhin der Aktivität der städtischen Ämter bedürfen, welche von der AG koordiniert, gebündelt und verstärkt wird.