1. Anlass/ Begründung
Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 - 2020, Entwicklungskonzept Soziokultur und Maßnahmeplan zum Kulturentwicklungsplan, sieht folgende Maßnahme vor: "Übertragung des KOMM-Hauses Grünau in eine freie Trägerschaft sowie zukunftsfähige Ausrichtung und Erhalt dieses Angebotes im Sozialraum WK 8 im Westen Leipzigs." Der Stadtrat hat die Informationsvorlage Nr. VI-DS-03500 am 18.01.2017 zur Kenntnis genommen. Diese Maßnahme soll beginnend mit dem Jahr 2019 umgesetzt werden.
Im Jahr 1991 eröffnete in der Großwohnsiedlung Leipzig-Grünau das KOMM-Haus als "Soziokulturelles Freizeit- und Bildungszentrum" in kommunaler Trägerschaft als Bestandteil der Abteilung Kulturförderung des Kulturamtes. In Ermangelung geeigneter freier Strukturen und aufgrund der Spezifik des Wohngebietes gab es zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauses keine Alternative zu einer öffentlichen Trägerschaft. Im Zusammenhang mit der Entwicklungsstrategie Grünau 2020 erfolgte eine Evaluation von Standort, Arbeit und inhaltlicher Ausrichtung des Hauses. Es wurde bestätigt, dass Grünau eine soziokulturelle Einrichtung braucht, die nach dem Vorbild anderer Leipziger Einrichtungen selbständig arbeiten und flexibel auf neue gesellschaftliche Themenstellungen reagieren kann.
Die Stadt Leipzig hat seit Anfang der 1990er Jahre sehr gute Erfahrungen mit der Überführung städtischer Kultureinrichtungen in freie Trägerschaft gemacht. Diese und weitere soziokulturelle Einrichtungen haben sich, abgesichert durch institutionelle Förderung, konzeptionell und wirtschaftlich zu wichtigen und stabilen Säulen der freien Kultur in ihren Stadtteilen und darüber hinaus entwickelt.
Das KOMM-Haus ist das einzige kulturelle Stadtteilzentrum in kommunaler Trägerschaft. Da es zahlreiche erfahrene freie Träger in der Leipziger Kulturlandschaft gibt, die entsprechend den Bedarfen im Stadtteil mit soziokultureller Programmatik und Methodik ein Konzept entwickeln und umsetzen können, wird das Kulturamt diese Aufgabe zukünftig nicht mehr selbst wahrnehmen (Subsidiaritätsprinzip).
2. Beschreibung der Einrichtung
Das KOMM-Haus befindet sich im Ortsteil Lausen-Grünau im Stadtbezirk Leipzig-West, ist gut mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn und S-Bahn) zu erreichen. Nach Verkauf und Abriss des ursprünglichen Gebäudes im Jahr 1998 befinden sich die Angebote des KOMM-Hauses seit 1999 am gleichen Ort im Erd- und Kellergeschoss (Fläche gesamt 455 m²) eines im Privatbesitz befindlichen Gebäudes (Ärztehaus) in der Selliner Straße 17. Die Räume wurden entsprechend dem Betreiberzweck - kulturelle Einrichtung - geplant. Die Stadt Leipzig, Kulturamt, ist bei dem privaten Eigentümer bis zum 31.12.2020 Mieter und wird mit dem freien Träger einen Untermietvertrag abschließen. Der Eigentümer ist an einer Fortführung des Mietverhältnisses über diesen Zeitraum hinaus interessiert.
Von Beginn an wurde die Einrichtung als öffentlicher Kommunikationsort für alle im Stadtteil Lebenden gleich welchen Alters und welcher Herkunft wahrgenommen. Anfangs gehörte neben dem Veranstaltungsbetrieb, der besonders durch Kleinkunst geprägt war, ein breites Projekt- und Kursangebot zur kulturellen Bildung und künstlerischen Selbstbetätigung zum Konzept des Hauses, das mit den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil weiterentwickelt werden sollte. In den Folgejahren wurde die Angebotsstruktur verändert und den Wünschen der Bewohner und potentiellen Nutzer angepasst.
Heute gehören Veranstaltungen und Kurse im kreativen und sportlichen Bereich für alle Generationen, insbesondere Kinder und Senioren zum Angebot des Hauses. Ebenso wird auch den Veranstaltungen von Vereinen und Initiativen aus dem Stadtteil entsprechend Raum zur Verfügung gestellt bzw. werden diese begleitet. Wichtigste Nutzer sind der Komm e. V. und die Volkshochschule Leipzig.
3. Aufgabenstellung
Übergreifende Zielstellung ist die Betreibung einer kulturellen Einrichtung unter Berücksichtigung der Bedarfe des Stadtbezirkes West und der vorhandenen Angebotsstruktur in der Stadt Leipzig. Das Betreiberkonzept sollte weitestgehend die Prinzipien soziokultureller Arbeit reflektieren (siehe Kriterienkatalog Soziokultur Sachsen 2013/ http://www.soziokultur-sachsen.de/kriterienkatalog).
Eckpunkte aus Sicht des Stadtteils:
- Sicherung des Charakters eines offenen Hauses zur Nutzung für temporäre Initiativen und Bürger/-innen des Stadtteils, dabei Sicherstellung einer deutlich überwiegenden kulturellen Nutzung
- Organisation und Umsetzung von offenen Beteiligungsformen kultureller Angebote für die Bürger/-innen des Stadtteils
- Projektentwicklung (Projekte initiieren, organisieren, begleiten) gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern des Hauses und Partnerinnen und Partnern aus dem Stadtteil
- Inklusive und generationsübergreifende Angebote sollen konzeptionell mitgedacht werden.
Der Erhalt der kulturellen Angebote des KOMM-Hauses ist dabei wünschenswert, soweit sie in ein zukünftiges Konzept integriert werden können.
Eine wichtige Aufgabe des KOMM-Hauses ist die Organisation von und Mitwirkung an Stadtteilaktionen, Schwerpunkte sind hierbei der Grünauer Kultursommer und das Schönauer Parkfest. Dieser Teil der Arbeit soll erhalten und konzeptionell weiterentwickelt werden.
4. Grundlagen für die Betreibung
Die Nutzung des vorhandenen Inventars und die Übernahme einer beschäftigten Person wird durch einen Betriebsüberleitungsvertrag und einen Personalüberleitungsvertrag im Sinne des § 613a BGB geregelt. Das vorhandene Inventar wird dem Betreiber miet- und entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Der Betreiber verpflichtet sich, die anfallenden Kosten für die Werterhaltung selbst zu tragen.
Mit dem Träger wird ein Zuwendungsvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre abgeschlossen. Dabei wird die kulturelle Nutzung entsprechend dem abgestimmten Konzept festgeschrieben. Für diesen Zweck erhält der Träger einen jährlichen Zuschuss von der Stadt Leipzig, der ausschließlich für Personal-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten für die (sozio)kulturelle Betreibung der Einrichtung und Projekte im Stadtteil einzusetzen ist.
5. Bewerbung
An der Interessenbekundung können gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften teilnehmen, die ihren Sitz im urbanen Kulturraum Leipzig oder im Kulturraum Leipziger Land haben. Erfahrung bei der Betreibung kultureller beziehungsweise vergleichbarer Einrichtungen wird vorausgesetzt.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
Angaben zur Bewerberin/ Bewerber
- a) Selbstdarstellung (maximal 2 Seiten)
- b) Erfahrungen und Referenzen (gegebenenfalls in der Anlage beifügen)
Inhaltliches Konzept: (maximal 10 Seiten)
Das einzureichende Konzept muss eine inhaltliche und methodische Darstellung der künftigen Betreibung einer soziokulturellen Einrichtung in Leipzig-Grünau unter Berücksichtigung vorhandener kultureller, sozialer und gemeinwesenorientierter Angebote beinhalten.
Dabei sollten Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden:
- a) Dauerhafte beziehungsweise mittelfristige Zielsetzung
- b) Inhaltliche Schwerpunktsetzungen und organisatorische Durchführung
- c) Bedarf für Angebot und Zielgruppen in Bezug auf den Stadtteil
- d) Erläuterung der methodischen Ansätze
- e) Netzwerkarbeit im Stadtteil und darüber hinaus
- f) Angestrebte Ergebnisse und Wirkungen
Finanzierungskonzept/ Wirtschaftsplanung
- a) Personalausgaben einschließlich Stellenplan
- b) Veranstaltungs- und Projektkosten
- c) Verwaltungskosten
- d) Eigenmittel, geplante Einnahmen
- e) angestrebte Förderung durch Dritte
- f) Erwartungen an die Unterstützung durch die Stadt Leipzig
Erforderliche Anlagen
- a) Nachweis der Rechtsform, Satzung, Gesellschaftervertrag oder ähnliches
- b) Aktuell gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit
- c) Vorlage eines aktuellen Vereins- beziehungsweise Handelsregistereintrages.
Die Teilnehmerunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit dem darauf angebrachten Sichtvermerk "Teilnahme Interessenbekundung KOMM-Haus" einzureichen bei:
Stadt Leipzig
Kulturamt
04292 Leipzig
Die Bewerbungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung und endet am 08. Juni 2018 (Poststempel).
6. Verfahren
Die Bewertung der fristgemäß eingegangenen Unterlagen und Konzepte erfolgt durch das Kulturamt unter Beteiligung des Stadtrates/Fachausschuss Kultur, des Stadtbezirksbeirates West, des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e. V. und Vertretern aus dem Stadtteil. Als Kriterien gehen in die Bewertung ein:
- die inhaltliche Qualität des Betreiberkonzeptes (40%),
- die Schlüssigkeit der Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (40%),
- die Vorerfahrungen des Bewerbers mit freier Trägerschaft (10%)
- und mit Netzwerkarbeit (10%).
Unter den Bewerbungen werden maximal drei geeignete Konzepte ausgewählt und deren
Einreicher zu vertiefenden Gesprächen eingeladen.
Rückfragen
Ansprechpartner für Informationen, Rückfragen, Besichtigungen vor Ort und die Einsicht in weiterführende Unterlagen ist Frau Rita Werner, Abteilung Kulturförderung, Sachbearbeiterin für Stadtteil- und Soziokultur, Telefon 0341 123-4230, E-Mail rita.werner@leipzig.de
Hinweis
Es handelt sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/VOL. Mit der Beteiligung an diesem Interessenbekundungsverfahren entsteht kein Anspruch auf die Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren. Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten beziehungsweise zur Verfügung gestellten Unterlagen sind für beide Seiten vertraulich und unverbindlich. Kosten die der Bewerberin/ dem Bewerber durch die Teilnahme entstehen, werden durch die Stadt Leipzig nicht erstattet.