Auswahlverfahren und Bewerbungsfrist
Träger/-innen von in Leipzig ansässigen „Orten der Friedlichen Revolution“ oder Dritte, die mit entsprechenden Träger/-innen kooperieren, sind aufgerufen eine Projektskizze für eine potentielle Bewerbung einzureichen. Die Skizze sollte maximal fünf Seiten umfassen (einzeilig, Schriftgröße 12) und einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Zeitplan enthalten. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. März 2023 vorliegen (Ausschlussfrist). Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie hier.
Beschluss des Stadtrates als Grundlage
Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist eine Maßnahme der Europäischen Union zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der europäischen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von jungen Menschen. Der Leipziger Stadtrat hat die Stadtverwaltung damit beauftragt, eine entsprechende Bewerbung koordinierend zu unterstützen und dafür finanzielle Mittel in Höhe von maximal 15.000 Euro bereit zu stellen. Die Bewerbung soll Leipziger Stätten der Friedlichen Revolution sowie ggf. weitere sächsische Stätten umfassen, wie zum Beispiel Orte in der Stadt Plauen. Grundlage ist der Stadtratsbeschluss VII-A-02289-DS-04 vom 13. Oktober 2022.
Rückfragen
Rückfragen zum Verfahren oder zu weiteren Details senden Sie bitte an Karin Rolle-Bechler (Referentin, Referat Strategische Kulturpolitik), per E-Mail: karin.rolle@leipzig.de