Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll die Schulsozialarbeit an einer Leipziger Grundschule (66. Schule) in neue Trägerschaft übergeben werden.
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Förderkonzept zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit). Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, die an schulstandortbezogene Bedarfe und Zielstellungen anzupassen sind. Weiterhin gelten in der jeweils aktuellen Fassung die FRL Schulsozialarbeit und die Regelung für die Antragsteller zur Umsetzung der FRL Schulsozialarbeit (www.ksv-sachsen.de/kinder-und-jugendliche/jugendhilfefoerderung/schulsozialarbeit).
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations- und Zielvereinbarung mit der betreffenden Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft (32 Stunden/0,82051 VzÄ) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss (z. B. Dipl.-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit) verfügen, verstanden.
Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen, etc.) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (Fach-Arbeitskreis Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise u. a.) und das ständige Lernen (Fort- u. Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Abgabefrist
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 24.11.2023, 12:00 Uhr Leistungsangebote für die Schulsozialarbeit abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die entweder in der Schulsozialarbeit oder in der Umsetzung von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendförderung im Sozialraum der Schule über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Leistungsangebot
Ein Leistungsangebot für die Schule beinhaltet ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2023/24 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und mit darauf angebrachtem Sichtvermerk „Ausschreibung Schulsozialarbeit 2023“ an:
Stadt Leipzig
Amt für Schule
Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen zum Einreichungsschluss auch als PDF per E-Mail an schulsozialarbeit@leipzig.de.
Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote und nach Bewilligung der Fördermittel werden dem ausgewählten Träger Abschlags- bzw. Zuwendungsbescheide nach § 74 SGB VIII und auf Grundlage des Zuwendungsbescheids des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als Bewilligungsbehörde für den Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen ausgestellt.
Zum Förderkonzept zur Förderrichtlinie (PDF 262 KB) und den Gliederungsvorgaben (PDF 161 KB).
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet Cornelia Klöter (cornelia.kloeter@leipzig.de, Telefon: 0341 123-1030)