Mit Urteil vom 24. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen in einem Normenkontrollverfahren festgestellt, dass der 1998 von der Leipziger Ratsversammlung beschlossene Bebauungsplan 45.2 "Nutzungsarten im Stadtzentrum" rechtsfehlerhafte Formulierungen von Festsetzungen enthält. Dies betrifft z.B. den Wohnungsanteil bei Neubebauungen und die Anlage von Passagen und Arkaden. Der Bebauungsplan muss nach Auffassung des Gerichtes daher für unwirksam erklärt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das seit mehreren Jahren anhängige Verfahren war von den Eigentümern einer denkmalgeschützten Passage in der Leipziger Innenstadt angestrengt worden, deren Absicht, die Passage mit einer gläsernen Türanlage zu verschließen, mit einem bereits rechtskräftigem Urteil desselben Gerichtes unterbunden worden war. Das Gericht hat zudem der Stadt Leipzig in der mündlichen Verhandlung bescheinigt, dass sie mit dem Bebauungsplan die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt erfolgreich gesteuert hat.
Unabhängig von dem Ausgang des Normenkontrollverfahrens hatte die Stadt bereits in den vergangenen Monaten planerische Überlegungen angestellt, um den nun seit fast zehn Jahren bestehenden Bebauungsplan für die Innenstadt der heutigen Situation inhaltlich anzupassen und in einzelnen Punkten zu präzisieren. Dazu sagte Baubürgermeister Martin zur Nedden: "Die Stadt hält an den Planungszielen im Grundsatz fest und hat bereits auf erste Hinweise des OVG zu dieser Problematik den Beginn eines Bauleitverfahrens vorbereitet, das die wesentlichen und tragenden Ziele des vorausgegangenen Bebauungsplanes aufgreift und rechtssicher formulieren soll. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes stehen der Stadt planungsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, die diesen Zielen zuwiderlaufende Entwicklungen verhindern können."
Eine entsprechende Vorlage für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde heute in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters auf den Weg gebracht und soll dem Stadtrat noch vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für das Areal des derzeit wichtigsten Bauvorhabens in der Innenstadt, die Neubebauung am Brühl, hat der Stadtrat bereits 2003 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
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Bebauungsplan "Nutzungsarten im Stadtzentrum": Stadt reagiert auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen
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