Mit der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16.03.2020 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, AZ: 15-5422/4) wurde der Schulbetrieb und der Betrieb in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege weitgehend bis einschließlich 17.04.2020 eingestellt. Ausflüge und Fahrten finden in dieser Zeit nicht statt. Von einer Erstellung individueller Ablehnungsbescheide wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung abgesehen.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Staatsministeriums für Kultus unter:
https://www.bildung.sachsen.de
https://www.lasub.smk.sachsen.de
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html