Vorausgegangen war ein Eilantrag des Veranstalters auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgerichts Leipzig (VG). Beim Termin am 28. Juni 2019 wurde nochmals dargelegt, dass das Ziel der Versammlung ist, auf alternative Verkehrskonzepte aufmerksam zu machen. Zentrales Anliegen des ADFC Leipzig e.V. sei, die Verkehrsfläche vor dem Hauptbahnhof ohne Kfz-Verkehr erlebbar zu machen. Das Gericht hat daher eine kurzzeitige Sperrung der vier Fahrspuren vor dem Hauptbahnhof vorgeschlagen. Auf Anraten des Gerichts wurde mit dem Veranstalter dann der Vergleich geschlossen.
Im übrigen Versammlungszeitraum bleiben die Einschränkungen wie in der Meldung Verkehrseinschränkungen rund um Versammlungen am Hauptbahnhof vom 28. bis zum 30. Juni 2019 dargestellt. Es verbleiben zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr nutzbar. Zudem erfolgt im Zeitraum der Versammlung die Verlegung des Taxistellplatzes auf den Kurzzeitparkplatz an der Westseite des Hauptbahnhofs.