Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass bei nachfolgend aufgeführten Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen 3 Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß § 30 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom 15.12.2010, das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen wird.
Südfriedhof
- III. 6. U2Rab. 135 (Nutzungsende: 04.05.2038)