Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass bei nachfolgend aufgeführten Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen 3 Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß § 30 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom 15.12.2010, das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen wird.
Südfriedhof
- VI. 6 Urnenrabatte 242 (Nutzungsende: 15.03.2029)
Friedhof Sellerhausen
- V. 2 Urnenrabatte 166 (Nutzungsende: 04.03.2040)