Öffentlicher Hinweis zur Fälligkeit des Nutzungsentgeltes für Garagen oder Garagenstellflächen am 30. Juni 2023
Alle Nutzerinnen und Nutzer einer städtischen Garage oder Garagenstellfläche, deren Entgelt einmal jährlich zu zahlen ist (Jahreszahler), werden auf die Fälligkeit des jährlichen Entgeltes am 30.06.2023 hingewiesen. Das Entgelt und die Betriebskostenpauschale sind rechtzeitig unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens 5.0600.xxxxxx.x im Verwendungszweck der Zahlung zu überweisen, soweit noch kein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung erteilt wurde.
Mit der Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht kommunaler Einnahmen sind ab 2023 das Entgelt sowie die Betriebskostenpauschale mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig. Dies trifft auf alle zu, die mit der Stadt nach dem 3. Oktober 1990 einen Vertrag zur Nutzung einer Garagenstellfläche, einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes abgeschlossen haben. Die nunmehr zu zahlenden Gesamtbeträge inklusive Mehrwertsteuer wurden allen Nutzer/-innen bereits mit der Dauermietrechnung im November 2022 vom Liegenschaftsamt mitgeteilt.
Stadtkasse rät zum SEPA-Lastschriftmandat
Für regelmäßig zu zahlende Beträge empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit. So muss man die Terminüberwachung nicht selbst übernehmen, spart sich den Aufwand für die Überweisung oder die Anpassung eines Dauerauftrages und kann so einen Zahlungsverzug vermeiden.
Ganz einfach Lastschrifteinzugsermächtigung herunterladen und ausgefüllt an die Stadtkasse senden oder das Formular bei der Stadtkasse anfordern.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen vom Garagenteam des Liegenschaftsamtes und der Stadtkasse gern zur Verfügung.