Stadt überarbeitet Gebührenregelungen für Freisitze
In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters stellte der Erste Bürgermeister Andreas Müller die von der Satzung der Stadt Leipzig zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgekoppelten Regelungen zu den Sondernutzungsgebühren für Freisitze vor, die am 18. März in der Ratsversammlung zur Abstimmung gebracht werden sollen.
In der Vergangenheit ist es insbesondere bei der Untergliederung der Sondernutzungsgebühren für Freisitze nach Benutzungszonen zu Problemen gekommen und dem wollten wir entgegenwirken", erklärt Andreas Müller. "Der Stadtrat hatte die Verwaltung mit einer Überprüfung der Regelung unter Darstellung von Varianten beauftragt. Wir hatten uns deshalb vorgenommen, die Freisitzproblematik noch vor dem Beginn der diesjährigen Saison zu lösen. Zwei Varianten liegen auf dem Tisch und werden an die Ratsversammlung übergeben."
Beide Varianten, welche die Stadt zur Neuregelung der Sondernutzungsgebühren für Freisitze erarbeitet hat, sind mit IHK und Handwerkskammer besprochen worden. Im Ergebnis stand fest, dass die Kammern beide Varianten der Gebührenregelung akzeptieren könnten. Derzeit werden in der Sondernutzungssatzung im Bereich der Freisitze drei Nutzungszonen unterschieden:
- Zone 1 umfasst Stadtzentrum und Hauptverkehrsstraßen
- Zone 2 die Haupterschließungsstraßen
- Zone 3 die Anliegerstraßen.
Variante 1: Neue Nutzungszone "S" für das Stadtzentrum
In der von der Stadtverwaltung favorisierten und vorgeschlagenen ersten Variante werden das Stadtzentrum und die Hauptverkehrsstraßen nun getrennt. Das heißt, es wird eine vierte Nutzungszone "S" geschaffen, die lediglich das Stadtzentrum umfasst.
Dadurch soll für alle Nutzungsarten eine Einheitlichkeit des Zonensystems erhalten bleiben. Darüber hinaus würde sowohl der stärkeren Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Sondernutzung von Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen als auch des unterschiedlichen Besucherverkehrs bei Freisitzen an Hauptverkehrsstraßen der Zone 1 und denen in der Innenstadt Rechnung getragen.
Mit der Untergliederung des Stadtgebietes in dann vier Nutzungszonen sollen außerdem die Sondernutzungsgebühren je angefangenem Quadratmeter für die Zonen S, 1 und 2 gesenkt werden, um die Belastungen für die Betreiber zu verringern. In der Zone 3 werden die Gebühren lediglich geglättet.
Variante 2: Einteilung in ringförmige Zonen
Die zweite von der Stadtverwaltung dargestellte, aber nicht vorgeschlagene Variante sieht für die Sondernutzungsgebühren der Freisitze eine spezielle Unterteilung des Stadtgebietes in drei ringförmige Zonen vor:
- Zone A soll dabei die Innenstadt mit Promenadenring umfassen.
- Zone B soll dabei aus dem Tangentenviereck mit den begrenzenden Straßen (Leutzscher Allee, Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Berliner Straße, Rackwitzer Straße, Ludwig-Erhard-Straße, Semmelweisstraße, Kurt-Eisner-Straße, Wundtstraße, Karl-Tauchnitz-Straße, Edvard-Grieg-Allee, Marschnerstraße und Am Sportforum) bestehen.
- Das übrige Stadtgebiet soll dann nach dieser zweiten Variante die Zone C bilden.
Die bisher geltenden Gebühren für die Sondernutzung bei Freisitzen sollen laut dieser Variante für Zone A gesenkt werden. In Zone B wird es sowohl zu Besser- und Schlechterstellungen kommen als auch keine Wirkungen zeigen. In Zone C kommt es zu Besserstellungen und für manche Freisitze ändert sich nichts. In der Gesamtheit wird die Belastung der Wirte verringert.text
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.