Hoverboards, E-Skateboards und One Wheel Scooter fallen nicht unter die neue Verordnung. Für die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Raum ist eine Betriebszulassung und Versicherung nötig, ein Führerschein hingegen nicht. Um E-Scooter fahren zu dürfen, müssen Nutzer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht – gleichwohl ist dieser ratsam.
E-Scooter dürfen fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind
Die Fahrzeuge dürfen in der Regel überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind, sie müssen jedoch Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Im Straßenverkehr unterliegen sie wie alle anderen Verkehrsteilnehmer der Straßenverkehrsordnung.
Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter tabu
Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen in Leipzig sind E-Scooter nicht erlaubt. Beim Abstellen der Fahrzeuge dürfen keine Zufahrten verstellt werden, auf Gehwegen muss ausreichend Platz bleiben, etwa für Kinderwägen und Menschen, die auf Rollstühle und ähnliches angewiesen sind. Fahrradstellplätze sollen nicht zum Abstellen der E-Scooter genutzt werden.
Für Verleih ist Genehmigung nötig
Für den Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen ist eine Genehmigung zur Sondernutzung nötig. Darüber entscheidet die Abteilung Straßenverwaltung im Verkehrs- und Tiefbauamt (Sachgebiet Sondernutzung) auf Antrag. Hierfür müssen von Seiten der Verleiher verschiedene Vorgaben erfüllt werden, etwa was regelmäßige Wartungs- und Verteilungsroutinen anbelangt. Die Reparatur der Fahrzeuge sollte möglichst regional erfolgen. Auch wird zunächst nur ein Probebetrieb von sechs Monaten genehmigt. Es ist geplant, die Nutzung der E-Scooter in Leipzig in den kommenden Monaten zu evaluieren und die Vereinbarungen mit den Verleihern gegebenenfalls anzupassen.
Der E-Scooter-Verleih soll künftig auch an Mobilitätsstationen und über die Plattform Leipzig mobil angebunden werden können. Hierfür müssen sich Interessenten an die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH wenden, die diese Plattformen betreiben. Innerhalb des Promenadenrings sind keine separaten E-Scooter-Stationen erlaubt. Auch der stationsungebundene Verleih von E-Scooter ist nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich derzeit in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern. Allerdings ist noch offen, welche Verleiher tatsächlich in Leipzig aktiv werden und die Vorgaben zur Sondernutzung erfüllen.