Am ""kommenden Mittwoch, dem 24. Januar 2007, findet von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Sternwartenstr. 4, 2. Etage,"" eine Informationsveranstaltung für Ausländer statt, die einen Antrag nach dem Bleiberechtsbeschluss stellen möchten.
Hindergrund ist die Veröffentlichung der Verwaltungsanordnung zur Umsetzung des Bleiberechtes am 18. Januar 2007 im Sächsischen Amtsblatt, wodurch die am 17. November 2006 von der Innenministerkonferenz beschlossene Regelung auch in Sachsen in Kraft getreten ist.
Das Referat Ausländerbeauftragter und die Sicherheitsbehörde/Ausländerbehörde der Stadt Leipzig werden am Mittwoch darüber informieren, welche konkreten Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Bleiberecht erforderlich sind.
Veranstalter sind
- das städtische Referat Ausländerbeauftragter,
- der Caritasverband Leipzig e.V.,
- das Integrationsprojekt DIALOG und
- der Flüchtlingsrat Leipzig e.V..
In der Stadt Leipzig leben derzeit ca. 750 Ausländer mit geduldetem Aufenthalt, davon 93 Familien (mit insgesamt 358 Personen). Bisher haben 108 Personen einen Antrag nach dem Bleiberechtsbeschluss gestellt.
Um eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Beschluss zu erhalten, ist der Nachweis der wirtschaftlichen und sozialen Integration durch den Ausländer erforderlich. Weiterhin wird geprüft, ob Ausschlussgründe (z.B. Straftatbestände, Verweigerung von Mitwirkungspflichten) vorliegen.
Ansprechpartner:""
- Herr Stojan Gugutschkow
- Ausländerbeauftragter der Stadt Leipzig
- Telefon: 123 2690
- E-Mail: stojan.gugutschkow@leipzig.de
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.