Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass die aufgeführten Gruppen der jeweiligen Abteilungen auf den erwähnten Friedhöfen ab 31.12.2017 gekündigt werden.
Anträge auf Freigabe von Grabmalen zur Beräumung der Grabstätten durch die bisherigen Verfügungsberechtigten können unter Vorlage des gültigen Grabscheines bis zum 30.09.2017 bei der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abt. Friedhöfe, Friedhofskanzlei, Friedhofsweg 3, 04299 Leipzig, gestellt werden. Vorhandene Grabsteine und Grabausstattungen sind bis zum 31.12.2017 entfernen zu lassen. Nach diesem Termin fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Leipzig. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige bisherige Verfügungsberechtigte der Grabstätte die Kosten zu tragen (§ 26 Abs. 3 der geltenden Friedhofssatzung).
Südfriedhof
- VIII. Abteilung (Gruppe 6)
- XXVII. Abteilung (Gruppen 15, 16 und 17)
- Urnenhain (Gruppen 7 und 8)
Ostfriedhof
- IV. Abteilung (Gruppe 1)
- X. Abteilung (Gruppe 13)
Nordfriedhof
- I. Abteilung (Gruppen 1, 3 und 4)
Friedhof Kleinzschocher
- III. Abteilung (Gruppe A)
Friedhof Sellerhausen
- IV. Abteilung (Gruppe 3)
Friedhof Möckern
- II. Abteilung (Gruppen 1, 3, 4 und 5)