Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass die aufgeführten Gruppen der jeweiligen Abteilungen auf den erwähnten Friedhöfen ab 31.12.2020 gekündigt werden.
Anträge auf Freigabe von Grabmalen zur Beräumung der Grabstätten durch die bisherigen Verfügungsberechtigten können unter Vorlage des gültigen Grabscheines bis zum 30.09.2020 gestellt werden bei:
Stadt Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Abteilung Friedhöfe, Friedhofskanzlei
Friedhofsweg 3
04299 Leipzig
Vorhandene Grabsteine und Grabausstattungen sind bis zum 31.12.2020 entfernen zu lassen. Nach diesem Termin fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Leipzig. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige bisherige Verfügungsberechtigte der Grabstätte die Kosten zu tragen (§ 26 Abs. 3 der geltenden Friedhofssatzung).
Südfriedhof
- III. Abteilung (Gruppe 8: Stellen 1 - 46)
- XXIII. Abteilung (Gruppe 6)
- XXIV. Abteilung (Gruppen 5 und 6)
Ostfriedhof
- II. Abteilung (Gruppe 3: Reihen K – N)
- IV. Abteilung (Gruppe 2)
- VIII. Abteilung (Gruppe 4)
- IX. Abteilung (Gruppe 9)
Nordfriedhof
- I. Abteilung (Gruppe 7: Stellen 3 - 14)
- II. Abteilung (Gruppe 5: Stellen 308, 328 - 332)
- II. Abteilung (Gruppe 9: Reihe A.15 - 17)
Kleinzschocher
- I. Abteilung (Gruppe B: Stellen 47 – 61)
- IV. Abteilung (Gruppe 3: Reihe 6.13, 7.13, 11.12)
Möckern
- I. Abteilung (Gruppe 7: Stellen 15 und 19)