Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass die aufgeführten Gruppen der jeweiligen Abteilungen auf den erwähnten Friedhöfen ab 01.01.2023 gekündigt werden.
Anträge auf Freigabe von Grabmalen zur Beräumung der Grabstätten durch die bisherigen Verfügungsberechtigten können unter Vorlage des gültigen Grabscheines bis zum 31.10.2022 gestellt werden bei:
Stadt Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Abteilung Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
Friedhofsweg 3
04299 Leipzig
Vorhandene Grabsteine und Grabausstattungen sind bis zum 01.01.2023 entfernen zu lassen. Nach diesem Termin fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Leipzig. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige bisherige Verfügungsberechtigte der Grabstätte die Kosten zu tragen (§ 26 Absatz 3 der geltenden Friedhofssatzung).
Südfriedhof
- III. Abteilung (Gruppe 8: Stellen 47 bis 71)
- XXIII. Abteilung (Gruppe 3, Reihe F: Stellen 5 bis 7)
- XXIII. Abteilung (Gruppe 3, Reihe G: Stellen 1 bis 4)
- XXIII. Abteilung (Gruppe 3, Reihe H: Stellen 1 bis 18)
- XXIII. Abteilung (Gruppe 3, Reihe J: Stellen 1 bis 16)
Ostfriedhof
- II. Abteilung (Gruppe 3, Reihe G)
Nordfriedhof
- I. Abteilung (Gruppe 7: Stellen 25 bis 30)
- I. Abteilung (Gruppe 9: Stellen 1 bis 8, A21 bis 23)
Friedhof Kleinzschocher
- I. Abteilung (Gruppe B: Stellen 80 bis 84)
- IV. Abteilung (Gruppe 3, Reihe 6: Stelle 12)
- IV. Abteilung (Gruppe 3, Reihe 7: Stelle 12)
- IV. Abteilung (Gruppe 3, Reihe 10: Stelle 11)
- IV. Abteilung (Gruppe 3, Reihe 11: Stelle 11)
- IV. Abteilung (Gruppe 5: Stellen 1 bis 6)
Friedhof Sellerhausen
- III. Abteilung (Gruppe 1: Stellen 1 bis 31)
- IV. Abteilung (Gruppe 2: Stellen 311 bis 322)
Friedhof Möckern
- I. Abteilung (Gruppe 7: Stellen 28 bis 32)
- II. Abteilung (Gruppe 2, Reihe A: Stelle 1)
- II. Abteilung (Urnengarten: Stelle 1)