Die Stadt zahlt derzeit einen pauschalen Zuschuss, der an die Raumanzahl der jeweiligen Wohnung gekoppelt ist. Auch künftig soll das so sein, eine 1-Raumwohnung wird dann mit 20.500 Euro gefördert, für jeden weiteren Raum erhöht sich der Zuschuss um 2.000 Euro. Bisher wurden Räume ab zehn Quadratmetern Größe als Zimmer anerkannt, mit der neuen Richtlinie gilt das bereits ab neun Quadratmetern. Gefördert werden Wohnungen in Großwohnsiedlungen beziehungsweise Plattenbaugebieten, Bestände aus den 1950er und 1960er Jahre, einzelne Plattenbauobjekte und zusammenhängende Wohnsiedlungsbauten.
Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum
Durch die kommunale Förderung sind die Wohnungen in den kommenden 15 Jahren mietpreis- und belegungsgebunden. Das heißt, dass der weiße Wohnberechtigungsschein Voraussetzung für potenzielle Mieterinnen und Mieter ist. Die Miete liegt während der gesamten Bindungsdauer im Bereich der Kosten der Unterkunft.
Mit der kommunalen Fachförderrichtlinie konnten 2022 insgesamt 141 nicht vermietbare Wohnungen saniert und dem Markt wieder zugeführt werden. Mit 2,9 Millionen Euro hat die Stadt dies unterstützt. Für das laufende Jahr 2023 konnten 125 Wohneinheiten mit insgesamt 2,5 Millionen Euro gefördert werden, im kommenden Jahr stehen noch einmal 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.