Als Waldbesitzer dokumentiert die Stadt, dass die enthaltenen Maßnahmen vollständig den Plänen der Europäischen Union zum Erhalt der biologischen Vielfalt entsprechen (Natura-2000-Schutzgebiete). Insbesondere die Erhaltung und möglichst Erhöhung des Anteils der Stieleiche ist eine wesentliche Aufgabe mit dem Ziel, die Waldbestände an die veränderten Klimabedingungen anzupassen und widerstandsfähiger zu machen.
"Die Maßnahmen des Forstwirtschaftsplanes 2019 basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dienen den Zielen der Schutzgebietsverordnungen und insbesondere den Plänen der Europäischen Union", erläutert Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. "Eine der wichtigsten Aufgaben im Leipziger Auwald ist die nachhaltige Sicherung des Baumartenreichtums sowie der Strukturvielfalt der Hartholzaue, um dadurch den Artenreichtum zu erhalten. Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass die Erholungsfunktion des Leipziger Auwaldes ausreichend gewahrt wird."
Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer: "Der Forstwirtschaftsplan 2019 ist das Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungs- und Prüfungsprozesses, an dem anerkannte Naturschutzverbände und die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig beteiligt waren. Er umfasst unter anderem das Auslichten, Jung- und Altdurchforstungen, Jungwuchs- und Jungbestandspflege, das Fällen von absterbenden Bäumen sowie die Überführung einer Fläche aus dem Hochwald- in den Mittelwaldbetrieb." Inbegriffen sind auch maximal rund 10.500 Festmeter Holz, die auf Grundlage der Planungen im gesamten Stadtwald genutzt werden könnte. Werden alle Holzeinschlagsmaßnahmen durchgeführt, können 2,6 Hektar Pflanzflächen für circa 26.000 Bäume angelegt werden, womit ein wichtiger Beitrag zur Verjüngung des Leipziger Stadtwald geleistet wird.
Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und Prioritäten, wie beispielsweise bei Verkehrssicherungsmaßnahmen, wird der Gesamtplan schrittweise abgearbeitet. Andreas Sickert, Leiter der Abteilung Stadtforsten im Amt für Stadtgrün und Gewässer: "Zum Beispiel können die Arbeiten in milden Wintern in den feuchten Bereichen des Auwaldes nicht durchgeführt werden, sodass wir auf Maßnahmen außerhalb der Leipziger Aue ausweichen müssen. Dies hat in den letzten Jahren auch dazu geführt, dass die tatsächlich eingeschlagene Holzmenge deutlich unter der ursprünglichen Planung lag."
Aufgrund des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) ist der Leipziger Stadtwald auf der Basis der Forsteinrichtung und jährlicher Wirtschaftspläne zu bewirtschaften. Die Forsteinrichtung für den Stadtwald Leipzig war im Oktober 2015 von der Ratsversammlung beschlossen worden.