Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können seit 1. April finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.
Mögliche Zuschüsse
Gewährt werden Zuschüsse zum Schulbedarf, zum gemeinschaftlichen Mittagessen, zur Schülerbeförderung, Lernförderung oder auch für Tagesausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Klassenfahrten sowie für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, für musikalische Ausbildung oder andere Freizeitgestaltung.
Unterstützung beim Schulbedarf
Wichtig wird aktuell zum Schuljahresbeginn am 22. August die Unterstützung beim Schulbedarf. Der Betrag für Schulbedarf ist auf 100 Euro pro Schuljahr festgelegt und wird in zwei Stufen ausgezahlt. Für das erste Schulhalbjahr erfolgt die Zahlung in Höhe von 70 Euro im August, der Restbetrag von 30 Euro für das zweite Schulhalbjahr wird im Februar gezahlt.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger nach SGB II sowie Bezieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII müssen dafür keinen Antrag stellen, sie erhalten das Geld mit der Auszahlung ihrer Regelleistungen.
Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger gilt: Wenn sie bereits für andere Leistungen aus dem Bildungspaket einen Antrag gestellt haben, werden automatisch die Voraussetzungen für den Schulbedarf mitgeprüft und die Leistungen bewilligt.
Sollte noch kein Antrag gestellt worden sein, so muss der Schulbedarf über eine andere Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Anspruchsberechtigte Familien, die bisher noch keinen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt haben, sollten dies jetzt tun, um rechtzeitig zum Schulbeginn finanzielle Unterstützung zu erhalten, erklärt Cindy Kreuzmann, Projektleiterin im Sozialamt.
Anträge und Beratung
Anträge und Beratung dazu gibt es ab 15. August wieder im Sozialamt, Burgplatz 1, und im Jobcenter, Außenstelle Große Fleischergasse 12.
Weitere Informationen:
über das Bürgertelefon: 0341/123-0
- unter leipzig.de/soziale-hilfen <br<br>
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