Der Errichtung der dreiteiligen Leuchtreklame auf dem Dach des Einkaufszentrums steht demnach nichts mehr im Wege. Der frühere Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes, auf dem sich unter anderem ein Hotel befindet, hatte im Jahr 2012 die Baugenehmigung für den Schriftzug angefochten, da rund 70 Hotelzimmer in den Nachtstunden zu stark beleuchtet worden wären.
Mit dem Verkauf des Grundstücks an die TLG Immobilien AG im Jahr 2016 konnte folgender Vergleich zwischen der Stadt und dem neuen Nachbarn unter Einbezug des Hotels geschlossen werden: Der nach Osten hin geplante Teil der Werbeanlage soll künftig mit Geschäftsschluss in den Höfen am Brühl, allerdings spätestens um 22 Uhr, bis in die Morgenstunden abgeschaltet werden. Die anderen beiden nach Norden und Süden ausgerichteten Teile können auch nachts in Betrieb bleiben.