Expertinnen und Experten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung sowie des Mietervereins Leipzig e. V. informieren in einem Online-Forum zu den Gründen für die Sozialen Erhaltungsgebiete, zum Leipziger Ausbaustandard und der Abgrenzung von Sozialen Erhaltungssatzungen zum Mietrecht.
Die Veranstaltung wird auf der Internetseite leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung live übertragen. Per Kommentarfunktion und per E-Mail an soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de können während der Diskussionsrunde Fragen an das Podium gerichtet werden.
Hintergrund
Seit dem 5. Juli 2020 gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen. Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und in Wohnungen verursacht werden. Vorhandener Wohnraum darf in Sozialen Erhaltungsgebieten nicht in einer Weise verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässigen Bevölkerungsgruppen nicht mehr geeignet ist. Darum müssen bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben vorab seitens der Stadt genehmigt werden.
Zeit und Ort
19. November 2020, 18 bis 19:30 Uhr
Online auf leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung
Eine weitere digitale Informationsveranstaltungen folgt am 1. Dezember 2020 zum Erhaltungsgebiet Eutritzsch.