Die private Beteiligung ist dabei in vielfältiger Art und Weise denkbar und reicht vom bloßen Grundstückskauf bis zur schlüsselfertigen Neubauerrichtung. Grundsätzliche Zielstellung der Stadt Leipzig ist dabei der Eigentumserwerb.
Um das Potential des privaten Engagements umfassend am Prozess der Errichtung von Verwaltungsgebäuden beteiligen zu können, führt die Stadt Leipzig ein deutschlandweites Markterkundungsverfahren durch. Für dieses zeichnet das Dezernat Allgemeine Verwaltung der Stadt Leipzig verantwortlich.
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens bitten wir die angesprochenen Marktteilnehmer um Mitteilung, inwieweit die Bereitschaft zum Angebot eines Grundstücks und/ oder der Projektentwicklung im genannten Zusammenhang besteht. Im Namen und im Auftrag der Stadt Leipzig laden wir Sie deshalb gern ein, sich am Markterkundungsverfahren zu beteiligen und uns Ihre Interessenbekundung bis zum 15. November 2019 übersenden.
Wenn Sie der Stadt Leipzig ein Grundstück anbieten möchten, bitten wir um Verwendung der beigefügten Anlage 1 (Fragebogen Grundstücke).
Verfügen Sie über Expertise als Bauträger bzw. Projektentwickler und möchten diese (gegebenenfalls zusätzlich zu einem geeigneten Grundstück) einbringen, bitten wir um Verwendung der Anlage 2 (Fragebogen Investoren).
Für alle Interessenten, die nur ein bebautes oder unbebautes Grundstück zur Verfügung haben, ist die Verwendung der Anlage 1 (Fragebogen Grundstücke) ausreichend!
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen zur ausschreibenden Stelle und der Projektbeschreibung sowie die Hinweise zum Verfahren. Letztgenannten können Sie unter anderem entnehmen, dass mit der Teilnahme am Markterkundungsverfahren keine rechtlichen, insbesondere keine haftungsrechtlichen Risiken für Sie verbunden sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ausschreibende Stelle
Stadt Leipzig
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung
Herr Ulrich Hörning
Hausanschrift:
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Projektbeschreibung
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Realisierung neuer Verwaltungsgebäude und sucht dafür geeignete Grundstücke und/ oder Projektentwickler. Gesucht werden Standorte für Verwaltungsgebäude zwischen 31.200 m² Brutto-Grundfläche und 54.600 m² Brutto-Grundfläche zuzüglich aller notwendigen Außenanlagenflächen. Der angebotene Standort darf maximal 30 Minuten per öffentlichen Personennahverkehr (Taktung mindestens 10 Minuten, jeweilige Haltestellenentfernung maximal 300 Meter, maximal 1x Umsteigen) vom Neuen Rathaus entfernt sein.
Dabei ist die Grundstückssituation - zum Beispiel ob dieses bebaut oder unbebaut ist - zwar für die Stadt Leipzig von Interesse, aber nicht entscheidend für die Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren. Die Stadt Leipzig ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich an allen Grundstücken und Objekten mit einer ausreichenden Größe interessiert, um die Realisierbarkeit von Verwaltungsgebäuden prüfen zu können. Zielstellung ist der Erwerb der Objekte durch die Stadt Leipzig.
Verfahrensgrundsätze
Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens
Das Markterkundungsverfahren zu Verwaltungsgebäuden ist kein förmliches Verfahren. Die europäischen Vergaberichtlinien finden ebenso wenig Anwendung wie die nationalen, deutschen Vergabevorschriften. Es handelt sich vielmehr um ein formfreies Verfahren, das der Identifizierung von Möglichkeiten des Verwaltungsgebäudebaus unter Beteiligung privaten Engagements dient.
Ob und gegebenenfalls in welcher Form und auf welchem Wege die Stadt Leipzig private Partner nach Durchführung eines gesonderten Verfahrens an den jeweiligen Projekten beteiligt beziehungsweise mit der Umsetzung beauftragt, soll nach einer Analyse der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens entschieden werden. Das Markterkundungsverfahren soll demnach die Entscheidungsfindung der Stadt Leipzig erleichtern.
Es besteht kein Anspruch auf eine Durchführung eines Vergabeverfahrens oder einer sonstigen Realisierung eines Engagements und/ oder Modells. Am Ende des Markterkundungsverfahrens steht kein Vertragsschluss, sondern eine ungebundene Entscheidung der Stadt Leipzig über das weitere Vorgehen.
Gegenstand des Markterkundungsverfahrens
Gegenstand des Markterkundungsverfahrens ist die Identifizierung von Möglichkeiten des Verwaltungsgebäudebaus unter Beteiligung privaten Engagements, entweder durch Zurverfügungstellung eines Grundstücks (vergleiche Anlage 1) und/oder Vorschläge zur Projektentwicklung (vergleiche Anlage 2).
Alle Modellvarianten sind gleichberechtigt, das heißt es besteht keine Vorfestlegung der Stadt Leipzig auf ein bestimmtes Modell.
Interessenbekundung
Einreichungsform und -frist
Die Teilnahme am Markterkundungsverfahren erfolgt durch Rücksendung der Anlage 1 und/ oder Anlage 2, in denen zumindest jeweils die Teilnehmerdaten (Ansprechpartner, E-Mail, et cetera) angegeben werden sollen, bis zum 15. November 2019.
Bitte senden Sie hierzu Ihre Interessenbekundung schriftlich an folgende Adresse in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Persönlich/ Vertraulich! Markterkundung Verwaltungsobjekte in Leipzig":
Stadt Leipzig
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung
Herr Ulrich Hörning
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Sollten Sie den Teilnahmeantrag persönlich abgeben wollen, erfolgt dies bitte ebenfalls an die vorgenannte Adresse.
Bitte beachten Sie, dass nach dieser Frist eingehende Interessenbekundungen aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung im Markterkundungsverfahren nicht berücksichtigt werden können.
Auskünfte
Anfragen zum Markterkundungsverfahren und zur Interessenbekundung können Sie per E-Mail an: mifri_vwu@leipzig.de stellen. Die Fragen der Teilnehmer werden gesammelt, sortiert und im regelmäßigen Turnus beantwortet.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen, das heißt bis zum 8. November 2019. Die Beantwortung von nach diesem Termin eingehenden Fragen kann nicht sichergestellt werden.
Sofern die Fragen und Antworten für alle Teilnehmer von Interesse sein könnten, werden diese den Teilnehmern anonymisiert mitgeteilt.
Kosten
Eine Erstattung der Kosten und Aufwendungen, die den Teilnehmern durch die Beteiligung an diesem Verfahren entstehen, kann nicht erfolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
Die Stadt Leipzig wird die Interessenbekundungen auswerten und ohne namentliche Nennung der Teilnehmer über diese öffentlich berichten.
Die Stadt Leipzig behält sich jedoch ausdrücklich vor, die von den Teilnehmern eingereichten Vorschläge in einem späteren Verfahren, zum Beispiel bei der Ausschreibung eines Generalunternehmer-Bauvertrages, zu verwenden.
Haftungsausschluss
Die Stadt Leipzig übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der den Teilnehmern mit diesen Unterlagen und im Rahmen des Markterkundungsverfahrens übermittelten Informationen.