Demnach sollen in erster Linie Stauräume erhöht und Rückhaltevolumen erweitert werden. Vorgesehen sind zudem die Errichtung bzw. Erneuerung von Hochwasserschutzanlagen.
„Umweltgerechter und nachhaltiger Hochwasserschutz ist nur durch ein sinnvoll verknüpftes Maßnahmenbündel möglich – einerseits indem man einen natürlichen Rückhalt in den Gewässern und Auen ermöglicht, andererseits indem man den notwendigen technischen Schutz durch Deiche, mobile Systeme, Rückhaltebecken und Talsperren gewährleistet“, erklärt Heiko Rosenthal.
Durch Sohlberäumungen, Entschlammungen, die Öffnung ehemals verrohrter Gewässer sowie den Rückbau von gewässerbehindernden Einbauten soll die Zuführung großer Wassermengen in die Gewässer I. Ordnung minimiert werden. An den Gewässern II. Ordnung ist die Stadt Leipzig nach Sächsischen Wassergesetz dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung des öffentlichen Hochwasserschutzes durchzuführen (Paragraf 99 SächsWG). Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Maßnahmen erforderlich.
Maßnahmen zu Stauraumerhöhung
Durch die Renaturierung kanalartig ausgebauter Gräben, verbunden mit einer Verschwenkung des Grabenverlaufes, dem Anlegen von Grabentaschen und kleinen Senken, die im Nebenschluss bei erhöhtem Wasserstand gefüllt werden, wird zusätzlicher Stauraum geschaffen und ein größeres Aufnahmevermögen sowie ein langsamerer Abfluss gewährleistet. Bei einigen Gewässern muss durch eine Sohlberäumung bzw. Entfernung der Sedimente wieder die ursprüngliche Sohltiefe erreicht werden. Dadurch erweitert sich das Stauraumvolumen und die Aufnahmefähigkeit des Gewässerbettes. Hier sind unter anderem folgende Maßnahmen eingeordnet:
- die Herstellung einer Sohlschwelle in der Östlichen Rietzschke mit Anbindung des Parkteiches Stünz,
- die Entschlammung des Sommerfelder Grabens, des Bahngrabens in Lützschena und des Bauerngrabens,
- die Öffnung des Windorfer Augrabens,
- die Entfernung der Betonrinne im Knauthainer Elstermühlgraben,
- die Sohlangleichungen im Lösegrabensystem sowie
- die Grundberäumung des Zauchgrabens, des Schaukelgraben und des Hohen Grabens.
Anlage von Retentionsflächen bzw. Ausbau und Ertüchtigung vorhandener Retentionsflächen
Zur Erweiterung des Rückhaltevolumens werden an verschiedenen Gewässern weitere Retentionsflächen geplant oder vorhandene in ihrer Funktion erhalten. Dies betrifft unter anderem:
- die Instandsetzung des Regenrückhaltebeckens am Heidegraben,
- die Sanierung des Ablaufbauwerkes am Stauteich Lößnig-Dölitz,
- den Bau einer Retentionsfläche an der Nördlichen Rietzschke,
- die Anlage von vier Retentionsflächen im Lösegrabensystem und
- die Entschlammung einer Teilfläche des Hochwasserschutzbeckens Sellerhausen.
Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Ableitungen zur Hochwasserentlastung
Um bei Hochwasser bzw. Starkniederschlägen eine Entlastung der Abflüsse zu erreichen, sind verlandete Durchlässe und Grabenabschnitte hydraulisch zu ertüchtigen. Hierzu zählen unter anderem die nachstehenden Maßnahmen:
- der Ersatzneubau eines Durchlasses im Oberen Gewändegraben und eines Durchlasses im Lösegraben (Heiterblickallee),
- die Herstellung einer Hochwasserschutzanlage zwischen Pösgraben und Kiesgrube,
- der Ersatzneubau von 6 Durchlässen im Lösegrabensystem und im Unteren Gewändegraben,
- der Rückbau von 5 Rohrdurchlässen in der Alten Luppe,
- die Öffnung des Krebsgrabens, der Bau eines Hochwasserschutztores im Karl-Heine-Kanal,
- die Öffnung des Pleiße- und Elstermühlgrabens,
- die Wiederherstellung der Wasserläufe in der Luppenaue („Lebendige Luppe“) sowie
- die Revitalisierung des Zschampert und des Floßgrabens.
Finanzierung
Für alle aufgeführten Maßnahmen sind finanzielle Mittel in Höhe von rund 48,12 Mio. Euro erforderlich. Bei einer Förderrate zwischen 50 und 75 Prozent für die meisten investiven Maßnahmen können bis zum Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 25,50 Mio. Euro abgerufen werden.