„Der letztjährige Brutbestand am Floßgraben bedeutet einen Tiefpunkt nach den guten Jahren 2015, 2016 und 2020“, erläutert Jens Kipping vom beauftragten Büro BioCart, der seit 2013 jährlich das ökologische Gutachten erstellt. „Der mehrtägige Frost im Februar war ursächlich für die starke Ausdünnung der Population und den jahreszeitlich sehr späten Brutbeginn. Auch im Leipziger Auwald und im übrigen Stadtgebiet wurde ein drastischer Bestandsrückgang registriert.“
Von Anfang März bis Ende August 2021 gab es im Rahmen des Monitorings insgesamt 42 Begehungen am Floßgraben. Das festgestellte Brutrevier, in welchem das Brutpaar gleich zweimal hintereinander erfolgreich brütete, befand sich an einem der traditionellen Stammplätze im Floßgraben. Die Anzahl der Jungvögel lag im normalen Schwankungsbereich des Eisvogels. Signifikante Beeinträchtigungen des Jagd- und Fütterungsverhaltens der Eisvögel oder Brutaufgaben durch Störungen wurden nicht festgestellt. Wie in den Vorjahren bestätigte das Monitoring, dass sie auf Störungen grundsätzlich empfindlich reagierten, sich jedoch mit fortschreitender Brutsaison und insbesondere aufgrund der Regelungen der Allgemeinverfügung für den Floßgraben mit dem Bootsverkehr arrangiert hatten.
Im Rahmen des Eisvogel-Monitorings wurde festgestellt, dass sich im Bereich des Floßgrabens und des Waldsees Lauer offenbar eine Biberfamilie fest etabliert hatte. Zudem gab es 2021 erstmals ein weiteres artbezogenes Monitoring an der Weißen Elster, der Pleiße und dem Saale-Elster-Kanal. Die sogenannte Horstbaum-Revierkartierung für ausgewählte Vogelarten wie Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke, Wespenbussard und Graureiher ergab, dass an Weißer Elster und Pleiße insgesamt drei Paare von Rot- und Schwarzmilan brüteten. Signifikante Störungen durch den Bootsverkehr wurden nicht festgestellt – Reaktionen der Vögel entstanden nur bei Störungen an Land direkt am Brutbaum. Gewässernahe Bruten von Baumfalke, Wespenbussard und Graureiher wurden nicht gefunden.
Einschränkungen für Wassersportler am Floßgraben
„Die störungsfreien Ruhezeiten für den Eisvogel am Floßgraben sind unverändert wichtig“, sagt Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. „Sie gewährleisten eine an die Gegebenheiten angepasste Nutzung des sensiblen Gewässers durch die Wassersportler.“ So ist das Befahren des Floßgrabens mit Wasserfahrzeugen vom 1. März bis 30. September nur eingeschränkt möglich. Grundlage ist die rechtswirksame Allgemeinverfügung (AGV).
- Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist es grundsätzlich untersagt den Floßgraben zu befahren.
- Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist der Floßgraben nur von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr zugelassen.
- Außerdem ist das Betreten der Ufer einschließlich eines 20 Meter breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden verboten.
Zur Ahndung von Verstößen gegen die AGV gab es 2021 drei Großkontrollen durch das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt, der Wasserschutzpolizei sowie der Untern Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig sowie eine Zusatzkontrolle durch den Stadtordnungsdienst der Stadt Leipzig. Insgesamt wurden 56 Verstöße festgestellt, wobei 55 Verstöße mit einem Verwarngeld durch die Bußgeldbehörde geahndet wurden.