Die Stadtverwaltung hat die Regelungen für die Einsichtnahme in Bauakten geändert. Künftig müssen die Antragsteller im Antragsformular an Eides statt erklären, dass sie Eigentümer des jeweiligen Grundstücks sind.
Falsche eidesstattliche Angaben sind strafbar. In Fällen, in denen der Antragsteller keinen Nachweis vorlegt, wird eine Überprüfung der Richtigkeit veranlasst.
Bislang hatte der Antragsteller nur eine nicht eidesstattliche Erklärung abgeben müssen, Eigentümer zu sein oder mit Vollmacht des Eigentümers zu handeln. Nicht eidesstattliche Falschangaben können aber strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Hintergrund der Änderung ist ein bekannt gewordener Fall, in dem eine Antragstellerin sich fälschlich als Eigentümerin eines Grundstückes ausgegeben hatte. Mit der jetzt in Kraft getretenen Änderung der Zugangsregeln gewährleistet das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, dass auch unter Einhaltung des Datenschutzes unbürokratisch Einsicht in Bauakten genommen werden kann. Das Bauaktenarchiv erfreut sich wegen seiner nutzerfreundlichen Praxis seit Jahren einer hohen Akzeptanz. Jährlich hat es zwischen 7000 und 8000 Einsichtnahmen zu verzeichnen. text
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Neue Regelung zur Einsichtnahme in Bauakten
Datum: