Bereits im November 2018 hatte die Vergabekammer per Beschluss bescheinigt, dass das Vergabeverfahren um die Werberechte fehlerfrei von der Stadt durchgeführt worden war. Damit kann der Auftrag jetzt erteilt werden. Neben den Fahrgastunterständen sind auch weitere Werbeträger im öffentlichen Raum von der Vergabe umfasst.
Die Stadt hatte im Juni 2018 - nach entsprechendem Stadtratsbeschluss - die Werbefirma RBL Media GmbH zum Sieger der Ausschreibung der Werberechte an den Fahrgastunterständen erklärt und angekündigt, ihr den Zuschlag für den Bau und die Betreuung der Fahrgastunterstände sowie anderer Werbeanlagen vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2034 zu erteilen. Gegen die Entscheidung der Stadt hatte der jetzige Vertragspartner, die Wall GmbH, unmittelbar nach dem Ratsbeschluss eine Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beantragt und anschließend Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt. Nachdem der Rechtsstreit jetzt zugunsten der Stadt Leipzig entschieden ist, können alle Kräfte auf die Vorbereitung zum Umbau aller Fahrgastunterstände und Werbeanlagen im Stadtgebiet ab dem 1. Juli 2019 konzentriert werden, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
2016 musste eine erste Ausschreibung zur Außenwerbekonzession zunächst aufgehoben werden, da kein wirtschaftlich akzeptables Angebot vorgelegen hatte. Bei der Neuausschreibung votierten die Stadträte im Juni dieses Jahres für das Angebot der RBL Media GmbH, das für Leipzig am wirtschaftlichsten war. Zu den wichtigsten Kriterien zur Bewertung der Angebote auf die erneute Ausschreibung gehörten eine Garantie zum Aufbau und Betrieb von mindestens 670 Fahrgastunterständen für Leipzig sowie ein hoher Standard des Designs und der Qualität von Stadtmöblierung und Werbeanlagen entsprechend dem Werbekonzept der Stadt. So sieht das Konzept unter anderem vor, mit den Unterständen auch innovative Ideen zum Klimaschutz umzusetzen. So werden grundsätzlich alle Fahrgastunterstände mit Gründächern oder Solarmodulen ausgestattet.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Es gelingt damit, statt der heute circa 600 Wartehäuschen zukünftig circa 900 Stück an Straßenbahn- und Bushaltestellen aufzustellen.