Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 15.09.2022 beschlossen, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 58 "Medizinisch-wissenschaftliches Zentrum Leipzig-Südost“ aufgehoben werden soll. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Satzung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.
Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Südost, im Ortsteil Probstheida nördlich der Strümpelstraße auf dem Gelände des dort ansässigen Herzzentrums (siehe Karte).
Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um von den Festsetzungen abweichende bauliche Nutzungen auf der Grundlage von § 34 BauGB zulassen zu können (Errichtung einer Rettungswache).
Auslegung des Planentwurfs vom 18.10.2022 bis 17.11.2022
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 18.10.2022 bis 17.11.2022 öffentlich ausgelegt.
Ort und Sprechzeiten
Neues Rathaus
Stadtplanungsamt, 4. Obergeschoss, Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499 und im Zimmer 489
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Stadtbüro
Zusätzlich können die Unterlagen im Stadtbüro eingesehen werden.
Burgplatz 1
04109 Leipzig
Montag und Freitag: 13 bis 16 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 17. November 2022 können Sie Ihre Stellungnahme über unser Online-Formular abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen
Umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen vor.
Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:
- Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Menschen (Immissionen aufgrund der vorgesehenen Rettungswache und Verkehrslärm)
- Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer zu Pflanzen (Überprüfung der aus der ursprünglichen Planung umzusetzenden Baumpflanzungen)
Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Bestandslageplan mit Baumstandorten vom 08.12.2021 (Anlage zur Begründung)
- Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche, Boden, Grund-, Niederschlagswasser, und oberirdische Gewässer, Klima, Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft, Menschen und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, und deren Wechselwirkungen sowie die Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen.
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut finden Sie im Leipziger E-Amtsblatt Nummer 18/2022 (PDF 10 MB) vom 1. Oktober 2022.
Beschlusseinsicht im elektronischen Ratsinformationssystem
Der Beschluss der Ratsversammlung über die Billigung und Auslegung der Satzung ist über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-07108).
Zentrales Internetportal des Landes Sachsen
Die Planunterlagen sind gleichzeitig im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.