Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat am Mittwoch erste Untersuchungsergebnisse zum tragischen Todesfall einer 26 Jahre alten Frau und ihres zweijährigen Sohnes vorgestellt. Danach ergibt sich für die Behörde folgendes, vorläufiges Bild:
Die Frau hatte seit 2003 Kontakte ins Suchthilfesystem der Stadt Leipzig. Im Oktober 2009 hat die Polizeidirektion (PD) Leipzig Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) aufgenommen Anlass war ein strafrechtliches Verfahren mit der Bitte um Unterstützung. Im Januar 2010 gab es eine abschließende Meldung der PD an den ASD, dass das Anliegen erledigt sei. Einen Monat später informierte die Suchthilfe den ASD über die Schwangerschaft der Frau. Sofort gab es ein intensives Bemühen des ASD und der Suchthilfe, dass die werdende Mutter professionelle Unterstützung annimmt. Diese Hilfen begannen am 13.04.2010 in ambulanter Form und wurden ab 08.06.2010 in einer Mutter-Kind-Einrichtung der Jugendhilfe fortgeführt. Anschließend erfolgte der nahtlose Übergang in eine Langzeittherapieeinrichtung außerhalb Leipzigs. Die Schnittstellen zwischen Suchthilfe und Jugendhilfe griffen, die bestehenden Verfahrensstandards funktionierten. Diese Therapie wurde erfolgreich abgeschlossen.
Am 17.02.2011 wurde der ASD aufgrund einer anonymen Mitteilung aus der Nachbarschaft erneut eingeschaltet. Entsprechend der Verfahrensstandards wurde im Mai 2011 ein Kontrollvertrag über sechs Monate abgeschlossen. Sämtliche Auflagen dieses Kontrollvertrages wurden erfüllt. Bis zum 20.12.2011 gab es einen engmaschigen Kontakt zur Suchtberatung.
Am 09.01.2012 hat die zuständige Suchtberaterin den ASD informiert, dass die Klientin einen Beratungstermin nicht wahrgenommen hat. Der ASD konnte daraufhin erneut Kontakt zur Klientin herstellen und kam zur Einschätzung, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Auch Hinweise der Suchthilfe vom 10.02.2012 und 16.03.2012 und des Jobcenters vom 21.03.2012 an die Jugendhilfe wurden vom ASD nicht als Kindeswohlgefährdung gewertet. Ein Ergebnis, zu dem auch die Polizei am 09.02.2012 kam (nach einem Polizei- und Notarzteinsatz). Seit dem 21.03.2012 lagen keine Hinweise seitens der Suchthilfe, dem JobCenter, dem Vermieter, der Nachbarn, der Polizei oder anderer Personen vor. Am 10.04.2012 erschien die Mutter mit Kind und neuem Lebenspartner aufgrund schriftlicher Einladungen des zuständigen Sozialarbeiters beim ASD zum Gespräch, im Ergebnis wurde erneut keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Aus diesem Grund erfolgten keine neuen Kontakte.
Da keine Meldung von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Nichtinanspruchnahme der altersgerechten Vorsorgeuntersuchung (U 7, SächsKiSchG) im Zeitraum Januar bis April 2012 vorlagen, ist davon auszugehen, dass die Mutter das Kind ihrem Kinderarzt regelmäßig vorgestellt hat.
Bis Anfang 2012 ist der Fall gut in den Akten der zuständigen Behörden dokumentiert, die Mitarbeiter intervenierten und boten Hilfe gemäß der fachlichen Standards und gesetzlicher Vorgaben an. Der Informationsaustausch zwischen den einzelnen zuständigen Behörden und Stellen funktionierte den Regeln entsprechend. Das Verhalten des zuständigen Mitarbeiters seit Anfang 2012 wird zurzeit geprüft.
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Tod einer jungen Mutter und ihres Sohnes wird weiter aufgeklärt
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