Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sollen die Stadtbibliothek Leipzig in Zukunft kostenlos nutzen können. Dies ist eine wichtige Neuerung in der überarbeiteten Benutzungssatzung für die Stadtbibliothek, welche heute von der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossen wurde. Weiter beraten wird der Verwaltungsvorschlag in den Fachausschüssen Kultur und Finanzen, endgültig votieren soll die Ratsversammlung voraussichtlich im Juli.
Die Kostenbefreiung für Heranwachsende unter 14 Jahren geht auf einen Ratsbeschluss vom März 2007 zurück. Weiterhin sind öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen der Stadt Leipzig, die Projekte zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen durchführen, von der Benutzungsgebühr befreit.
Dazu soll künftig ein Tagesausweis zum Preis von 5 Euro angeboten werden. Insbesondere auswärtige Besucher, die beispielsweise für eine einmalig notwendige Recherche bislang einen Halbjahres-Ausweis für 9,20 Euro (Erwachsene) erwerben mussten, können von dem neuen Tagesausweis profitieren.
Ebenfalls neu ist ein Duo-Ausweis mit Gültigkeit für zwei erwachsene Nutzer. Dessen Preis liegt bei 25 Euro pro Jahr (15 Euro für sechs Monate) und ist damit günstiger, als die bisherige Jahresgebühr von jeweils 15,34 Euro pro Person ab 16 Jahren.
Zudem wurden im Rahmen der neuen Benutzungssatzung Gebührentarife geglättet. Diese waren im Zuge der Euro-Umstellung zustande gekommen und erwiesen sich in der täglichen Praxis als sehr hinderlich. Insgesamt wurde bei der Auf- und Abrundung der Gebühren jedoch darauf geachtet, dass Kinder und Jugendliche bis 16 bzw. 18 Jahre (mit Schülerausweis) günstigere Konditionen als bisher erhalten, Erwachsene bzw. über 16jährige dem gegenüber künftig etwas mehr bezahlen. Die Leipzig-Pass-Ermäßigung von 50% bleibt bestehen.
Durch die Anpassung der Beiträge ergeben sich zwar Veränderungen in der Gebührenstruktur, aber keine signifikanten Erhöhungen. Ferner wurden in der Überarbeitung Gebühren für Sachverhalte aufgenommen, die bisher nicht oder nur unzureichend geregelt waren.
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Unter 14 Jahren frei: Neue Benutzungssatzung für Stadtbibliothek
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