Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 9. April 2020 haben sich Reiserückkehrer sofort in häusliche Quarantäne zu begeben und beim Gesundheitsamt zu melden.
Das Auswärtige Amt führt derzeit ein bisher einmaliges Rückholprogramm für Urlauber durch. Für Reiserückkehrer gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 9. April 2020.
Diese besagt unter anderem, dass Rückreisende verpflichtet sind:
- sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung zu begeben
- sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten
- keinen Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören
- das Gesundheitsamt unverzüglich über ihre Einreise zu informieren (bevorzugt per E-Mail: einreisemeldung@leipzig.de, Telefon: 0341 123-0)
- Bitte machen Sie in Ihrer Mail an das Gesundheitsamt folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Meldeanschrift des ständigen Wohnsitzes und gegebenenfalls Anschrift des derzeitigen/ vorübergehenden Aufenthaltsortes
- Einreisedatum und Land, aus dem Sie ankamen
- Telefonnummer für Rückfragen
- Bitte machen Sie in Ihrer Mail an das Gesundheitsamt folgende Angaben:
- bei Krankheitssymptomen ebenfalls das Gesundheitsamt unverzüglich zu kontaktieren (Telefon: 0341 123-0).
Außerdem gilt nach wie vor der Appell, die allgemeinen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten und den Gesundheitszustand genau zu beobachten.