Die Stadt Leipzig und die Vertreter des Bürgerbegehrens Kita - Kürzungen - stoppen haben sich in gemeinsamen Gesprächen zu den Anliegen der Initiatoren verständigt. Mit dem Bürgerbegehren, das am 15. November 2011 gestartet wurde, sollte ein Bürgerentscheid zu vier Fragen rund um die Kita-Finanzierung erreicht werden. Dieser Bürgerentscheid wird nicht mehr angestrebt.
Das Bürgerbegehren hat zur Einigung mit den freien Trägern über die Finanzierung von Kitas und Tagespflege beigetragen, würdigt Bürgermeister Thomas Fabian das Engagement der Initiatoren. Die jetzt erzielte Verständigung berücksichtigt Interessen von Eltern, freien Trägern, Stadt Leipzig sowie Erzieherinnen und Erziehern. Und sie unterstützt das gemeinsame Ziel aller Beteiligten einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung mit hoher pädagogischer Qualität in Leipzig.
Mit der heute erzielten Verständigung und der vorangegangen Einigung mit den freien Trägern hat die Stadt Leipzig gezeigt, dass Sie den Willen ihrer Bürger ernst nimmt. Sie ist in weiten Teilen unseren Forderungen entgegen gekommen. Wir übergeben daher die bis zum heutigen Tage gesammelten 11.000 Unterschriften und beenden unser Bürgerbegehren, erklärt Rechtsanwalt Dirk Feiertag, einer der Organisatoren des Bürgerbegehrens. Ganz besonders freut uns, dass die Stadt Leipzig nun auch in punkto tarifliche Bezahlung der Erzieherinnen deutliche Wegmarken gesetzt hat.
Die ersten drei Fragen des Bürgerbegehrens zu den Leistungsvereinbarungen zwischen Stadt und freien Trägern, zur Zahl der Krippenplätze und zur Finanzierung der Kitas in freier Trägerschaft konnten zwischenzeitlich durch eine Einigung zwischen der Stadt Leipzig und freien Trägern geklärt werden. Bezüglich der vierten Frage zu den Gehältern von Erzieherinnen und Erziehern in Kitas in freier Trägerschaft haben sich die Stadt Leipzig und die Vertreter des Bürgerbegehrens verständigt. Die Stadt hat folgendes Vorgehen zugesagt:
Die Stadt Leipzig schließt für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft die Vereinbarungen zur Betreibung und Finanzierung, wenn
- die Arbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern in diesen Einrichtungen auf einem für den Träger verbindlichen Tarifvertrag oder einem Haustarifvertrag bzw. einer paritätisch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Arbeitsvertragsrichtlinie beruhen oder
- die Regelungen des TvöD / Sozial- und Erziehungsdienst als Grundlage für die Arbeitsverträge des Trägers mit dem pädagogischen Personal angewandt werden.
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