Vor einem Jahr trat in Sachsen die Verwaltungs- und Funktionalreform in Kraft. Durch diese sind auf die Stadt Leipzig vor allem im Sozial- und Umweltbereich zahlreiche neue Aufgaben zugekommen, die vorher in der Zuständigkeit des Freistaates lagen.
So sind unter anderem die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, der Vollzug des Landesblindengesetzes bzw. Vollzugsaufgaben nach dem Bundes- und Landeserziehungsgeldgesetz ab 1. August letzen Jahres im Sozialamt bzw. im Jugendamt angesiedelt.
Das Amt für Umweltschutz übernahm sowohl Fach- als auch Vollzugsaufgaben. Damit kann beispielsweise bei Genehmigungen von Industrieanlagen eine einheitliche und schnelle Verfahrensführung von der Bebauungsplanung über die Errichtung der Infrastruktur bis zur Anlagengenehmigung in der Stadtverwaltung gewährleistet werden.
Auch die Erteilung von Steuerbescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz im Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren im Bereich des Grundstücksverkehrs in der Landwirtschaft obliegen seit vergangenen August der Stadt.
Zur Erfüllung der Aufgaben, die im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform auf die Stadt Leipzig übergegangen sind, wechselten rund 100 Mitarbeiter in die Stadtverwaltung.
Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform weitestgehend gelungen
Die bisherigen Erfahrungen aus den Fachämtern lassen den Schluss zu, dass die Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform sowie die Integration der neuen Mitarbeiter weitestgehend gelungen ist", resümiert Dr. Christian Aegerter, der Leiter des Leipziger Hauptamtes und ergänzt: "Natürlich können wir uns an dieser Stelle nicht zurücklehnen. Neben ersten sichtbaren Einspareffekten gibt es in einigen Bereichen, wie bei der Erarbeitung der Steuerbescheinigungen für denkmalgeschützte Gebäude und beim Erziehungsgeld, Bearbeitungsstaus, die wir vom Freistaat übernommen haben. In den bis August 2008 zuständigen Behörden waren schlicht die Mitarbeiterzahlen zu gering."
Die Stadtverwaltung hat es bisher mit unkonventionellen Mitteln und zum Teil mit finanzieller Unterstützung des Freistaates geschafft, diese Rückstände teilweise abzubauen. Für die Folgejahre kann dem aber nur durch die Konkretisierung des Stellenbedarfs entgegenwirkt werden.
Realisierbarkeit der Einsparprognosen des Landes offen
Ob sich allerdings die langfristig avisierten Einsparprognosen seitens des Freistaates realisieren lassen, bezweifelt der Leiter des Hauptamtes: "Nicht nur steigende statt prognostizierter sinkender Fallzahlen bei einigen übertragenen Fachaufgaben, sondern auch zusätzliche Personalausgaben durch die Tarifvereinbarungen lassen die über einen Mehrbelastungsausgleich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel schnell abschmelzen. Die Verwaltungsreform darf aber nicht zu Lasten des Bürgerservices und der Kommunen gehen", so Dr. Christian Aegerter.
In den Folgejahren wird über die Finanzierung der Verwaltungs- und Funktionalreform noch einmal grundsätzlich mit dem Freistaat gesprochen werden müssen.
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Verwaltungs- und Funktionalreform: Stadt zieht erste Bilanz
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