Nach ersten Tests und Kontrollen des Veterinäramtes gilt für die im Sperrgebiet befindlichen Betriebe eine strenge Stallpflicht. Bislang wurde kein Virusbefall festgestellt.
Damit eine Übertragung des hochansteckenden Virus weiterhin vermieden werden kann, gilt auch für Hunde und Katzen ein Freilaufverbot. Die Tiere müssen nicht eingesperrt werden, müssen im Freien aber zwingend an der Leine geführt werden. Hunde- und Katzenhalter sollten insbesondere in Ufernähe darauf achten, dass kein Tierkot an den Pfoten der Tiere eingeschleppt wird. Von toten Vögeln bitte dringend fernhalten!
Tote Wasser- oder Greifvögel melden
Spaziergänger sollen bitte aufmerksam sein und tote Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt melden. Die Meldung kann über das Bürgertelefon 0341 123-0 oder direkt beim Veterinäramt unter Telefon 0341 123-3791 erfolgen. Für Menschen besteht für diesen Virustyp keine Ansteckungsgefahr.
Geflügel sowie andere vom Menschen gehaltene Vögel und Eier zum "Brüten" dürfen nicht aus dem Stall beziehungsweise der Wohnung gebracht werden, bis die Sperre aufgehoben ist.
Beschränkungen im Sperr- und Beobachtungsbegiet
Alle Informationen zum Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet, den dort geltenden Beschränkungen sowie weitere aktuelle Allgemeinverfügungen/ Verordnungen finden Sie unter www.leipzig.de/vogelgrippe.
Im Sperr- und Beobachtungsgebiet gelten ab sofort folgende Beschränkungen und Regelungen:
- Geflügel muss aufgestallt werden (in geschlossen Ställen untergebracht werden) oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
- An Ein-und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.
- Geflügelbestände dürfen durch fremde Personen nicht betreten werden, ausgenommen Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes oder Tierärzte.
- Geflügel und Bruteier dürfen nicht verbracht werden (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage).
- Frisches Geflügelfleisch oder Produkte, die aus in diesen Gebieten gehaltenem Geflügel hergestellt wurden, dürfen nicht verbracht werden.
- Tierische Nebenprodukte dürfen ebenfalls nicht verbracht werden.
- Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
- Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden.
- Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen.
- Die Jagd auf Federwild ist verboten.
- Die Bestände im Sperrbezirk werden durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt klinisch untersucht und bei Bedarf beprobt.
Geflügelhalter im Stadtgebiet Leipzig, die ihre Haltung noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu aktualisieren, falls erforderlich.
Kontakt
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig
Telefon: 0341 123-3791
E-Mail: veterinaeramt@leipzig.de
Tote Wasser- oder Greifvögel können zusätzlich über das Bürgertelefon 0341 123-0 gemeldet werden.