Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern legen für den Nachweis der elterlichen Sorge die Sorgeerklärung, Eheurkunde oder den Gerichtsbeschluss vor. Väter mit alleinigem Sorgerecht zeigen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor.
Wichtig: Auskunft aus dem Sorgeregister einholen
Mütter, die seit der Geburt das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen für die Beantragung oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses möglicherweise eine aktuelle schriftliche Auskunft darüber aus dem Sorgeregister. Auch die Bundespolizei kann unter Umständen die Vorlage dieser Alleinsorge-Bescheinigung bei der Ein- und Ausreise verlangen.
Daher empfiehlt das Amt für Jugend und Familie dringend, diese Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit insbesondere bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern kann ein bis drei Wochen betragen.
Antrag, Kontaktdaten und weitere Hinweise
Außerdem empfiehlt das Amt für Jugend und Familie, sich bei der Bundespolizei grundsätzlich über das Reisen mit Kindern zu informieren und die vom Auswärtigen Amt für die verschiedenen Länder bereitgestellten Sicherheits- und Reisehinweise zu beachten.