Aufgrund schnellen Tauwetters mit gleichzeitigen heftigen Regenfällen kann es in den nächsten Tagen zu Hochwasser kommen.
Auskünfte zur Hochwassersituation erteilen das Untere Wasserbehörde, Tel.: 0341 123-3418 und die Landesdirektion Leipzig (Umweltfachbereich), Tel.: 0341 977-6600 oder -6200.
Aktuelle Hinweise
- haben wir für Sie auf leipzig.de und
- entnehmen Sie bitte auch den Medien (Rundfunk, Fernsehen, Presse).
Antworten auf Ihre Fragen
- Woher bekommen Sie Sandsäcke und Sand?
- Was bedeuten die Alarmstufen?
- Wer hilft bei akuter Gefährdung bzw. bei Hochwasserschaden?
- Wer ist für welches Gewässer zuständig?
Woher bekommen Sie Sandsäcke und Sand?
Sandsäcke und Sand können weder kostenfrei noch kostenpflichtig von den örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Fachhandel, bei örtlichen Baustoffversorgern und Baumärkten erhältlich.
Firmen und Adressen finden Sie über die Gelben Seiten oder das Örtliche Telefonbuch
Was bedeuten die Alarmstufen? Alarmstufen werden von den Unteren Wasserbehörden auf der Grundlage von Hochwasserinformationen (Pegelstände, Entwicklungstendenzen usw.) herausgegeben.
Sie dienen der Sicherung von Informationen der zuständigen Behörden, bestimmter Dritter und der Öffentlichkeit zur rechtzeitigen Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung.
Alarmstufe I - Meldedienst
Es bestehen keine Gefahren. Behörden werden durch den Beginn des Meldedienstes veranlasst, die Lage und Entwicklungstendenzen zu beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Alarmstufe II - Kontrolldienst
Es bestehen keine Gefahren. Es finden regelmäßige Kontrollen der Wasserläufe, Deiche, wasserwirtschaftlichen Anlagen, der gefährdeten Bauwerke und
der Ausuferungsgebiete statt . In den zuständigen Wasserbehörden wird Arbeitsbereitschaft hergestellt.
Alarmstufe III - Wachdienst
Natürliche Überflutungsgebiete werden überflutet. Gefahren drohen durch Zusammenschiebungen von Eis oder Treibzeug. An Schwerpunkten der Hochwasserabwehr werden Einsatzstäbe eingerichtet und spezielle Nachrichtenverbindungen geschaffen. Auf den Deichen wird ein ständiger Wachdienst organisiert. Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr werden
vorbereitet, bereitgestellt, eingesetzt und/oder angefordert.
Alarmstufe IV - Hochwasserabwehr
Es kommt zu unkontrollierten Überflutungen. Es bestehen Gefahren für Leben und Gesundheit, für Sachwerte und für die Infrastruktur. Der Katastrophenschutzstab wird alarmiert und nimmt die Arbeit auf. Es werden Evakuierungsmaßnahmen für Menschen und Tiere vorbereitet und durchgeführt. Die Deiche werden verteidigt. Es erfolgen vorbeugende Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minderung von Gefährdungen und eine aktive Bekämpfung bestehender Gefahren und Schäden.
Wer hilft bei akuter Gefährdung bzw. bei Hochwasserschaden? Hilfseinsätze durch Rettung, Feuerwehr oder Firmen bei Hochwasserschäden sind in der Regel kostenpflichtig.
Notruf für die örtliche Feuerwehr über die 112 möglich.
Verantwortlichkeiten richten sich nach Gewässerordnung Die Verantwortung für den allgemeinen Hochwasserschutz richtet sich nach der Einordnung des jeweiligen Gewässers. Für Gewässer erster Ordnung, dies sind im Stadtgebiet z. B. die Parthe, die Pleiße und die Weiße Elster, einschließlich deren Hochflutbett, Elsterflutbett, Kleine Luppe, Elsterbecken, Nahle und Neue Luppe ist der Freistaat Sachsen verantwortlich. Für alle anderen Gewässer liegt die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz;Untere Wasserbehörde
Kontakt
- Talsperrenmeisterei Untere Pleiße Rötha; Telefon: 034206 58-80
- Flussmeisterei Leipzig 0341 4867-80
- Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig; Telefon: 0341 123-3409.
Auskünfte zu Hochwasserrisiken bestimmter Objekte bzw. Grundstücke in der Stadt Leipzig erteilt:
- Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig; Untere Wasserbehörde;Telefon: 0341 123-3418.
Weitere Informationen
- Hochwasserschutz Stadt Leipzig
- www.umwelt.sachsen.de
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