Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten:
- bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung bei bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten
- bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung bei bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten
Mit der Sofort-Hilfe sollen laufende Betriebskosten, wie zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten überbrückt werden. Die einmaligen Zuschüsse laufen für 3 Monate und müssen nicht zurückgezahlt werden. Wenn der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss zwei weitere Monate genutzt werden. Antragsvorrausetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Corona-bedingt sind und das Unternehmen vor März 2020 nicht in Schieflage geriet. Als Stichtag für den Schadenseintritt nennt die Bundesregierung den 11. März 2020.
Die Antragsstellung und Auszahlung erfolgt über die Länder. Diese sind nun aufgefordert, schnellstmöglich die Voraussetzungen für das Antragsverfahren und die Auszahlung zu schaffen. Sobald diese Angaben vorliegen, teilen wir Ihnen umgehend mit, wann und wo der Antrag gestellt werden kann.
Überschneidungen mit anderen Programmen betreffend der Corona-Pandemie sind möglich. Falls es zu Überkompensationen kommen sollte, sind diese vom Leistungsbezieher zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens- oder Körperschaftssteuer für das Jahr 2021 wird dieser Zuschuss gewinnwirksam verrechnet.