Beträge zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt steigen
Veröffentlichungsdatum:
Das Sozialamt informiert:
Beträge zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt steigen
Die Beträge zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt steigen bundesweit ab 1. Januar 2020. Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen beispielsweise erhalten 432 Euro monatlich, Jugendliche 328 Euro und Kinder ab sieben Jahren 308 Euro. Mit der Anhebung erhöhen sich auch die eventuell gewährten Mehr- und Sonderbedarfe.
Die Änderung wird automatisch wirksam. Es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Im Januar 2020 werden in der Regel die neuen Beträge ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall noch eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Januar nachgezahlt.
Gesamtübersicht:
Stufe | Leistungsberechtigte | in Euro |
1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 432 |
2 | zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen | 389 |
3 | Erwachsene in stationären Einrichtungen | 345 |
4 | Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 328 |
5 | Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 308 |
6 | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 250 |
Die Barleistungen für Bewohner in vollstationären Einrichtungen werden ebenfalls erhöht:
in Euro | |
Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen | 116,64 |
Medienkontakt:
Stefan Adams, Sozialamt, Tel. 0341 123-4523, E-Mail: wiso@leipzig.de