Bewohnerparken im Waldstraßenviertel
Hintergrund der Einführung des Bewohnerparkens ist die anhaltend hohe Verkehrsbelastung und der starke Parkdruck in diesem Viertel. Durch die beengte Parkplatzsituation werden immer wieder Autos auf Geh- und Radwegen geparkt, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ausweichmanöver können zu Unfällen führen, Fußgänger können zwischen eng stehenden Autos übersehen werden, wenn sie auf die Fahrbahn treten, oder werden am bequemen Laufen gehindert. Zugeparkte Kreuzungen beeinträchtigen die Sichtverhältnisse beim Überqueren und stellen eine massive Behinderung für mobil eingeschränkte Menschen dar.
In Zukunft wird sich die Stadtstruktur und der öffentliche Raum weiterentwickeln und funktional konstant verändern. Zum Beispiel wird der Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) durch den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und durch die Netzerweiterung weiterhin gestärkt, die alternativen Mobilitätsformen wie Carsharing und E-Mobilität flächendeckend etabliert und öffentliche Plätze sowie Straßenzüge klimafreundlich gestaltet werden. Auch das Waldstraßenviertel mit seinen komplexen und vielfältigen Ansprüchen und Einwirkungen wird sich stetig weiterentwickeln.
Daher ist die festgelegte Evaluierung nach 2 Jahren eine gute Chance, die Veränderungen im Waldstraßenviertel und dem nahen Umfeld bzgl. der bestehenden Regelungen und Strukturen miteinander zu denken und dementsprechend darauf zu reagieren.
Bewohnerparken: Viele Vorteile im Wohngebiet
Durch das Bewohnerparken soll die Verkehrsbelastung in diesem Gebiet reduziert werden, was mit zahlreichen Vorteilen verbunden ist:
- Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht sich durch freiere Sichtbeziehungen.
- Der öffentliche Raum wird aufgewertet.
- Der Parksuchverkehr wird reduziert: Wer einen Parkplatz sucht, findet ihn schneller ohne platzeinnehmende Dauerparker.
- Weniger Verkehr bedeutet bessere Luft. Klimaziele und Reduktion von Lärm werden schneller erreicht.
- Geschäfte profitieren von erhöhtem Rad- und Fußverkehr.
So bleibt mehr Platz für alle, die auf das Auto angewiesen sind. Beispiele aus anderen Städten zeigen diese positiven Effekte deutlich und nachhaltig.
Aktuelle Informationen zur Erteilung von Parkausweisen und Gebühren sowie Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes zum Bewohnerparken.
Aktuelles zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel
Das Bewohnerparken in den beiden neu eingerichteten Bereichen E und G wurde zum 1. Oktober 2021 wieder eingeführt.
Maßgaben für die Bemessung des jeweiligen Bewohnerparkbereichs sind die fußläufige Entfernung zwischen Parkplatzangebot und Wohnung sowie die städtebaulichen Gegebenheiten. Für eine nachvollziehbare Grenze hat die Verwaltung festgelegt, dass die Straßenzüge in ihrem gesamten Straßenquerschnitt jeweils einem Bewohnerparkbereich klar zugeordnet sind. Die horizontale und die vertikale Grenze bilden die Fregestraße und die Funkenburgstraße in ihrem gesamten Straßenumfang.
Grundlage für diese Festlegung bildet der Stadtratsbeschluss zum Wiedereinführen des Bewohnerparkens welcher vorgibt, dass die Aufteilung der neuen Bereiche die 1.000 Meter Regelung einzuhalten hat, etwa gleichgroße Bereiche entstehen sollen und das die Straßenzüge in ihrem gesamten Straßenquerschnitt jeweils einem Bewohnerparkbereich klar zugeordnet werden, jedoch nicht immer in der gesamten Straßenlänge.
Am 8. Dezember 2022 hat das Verwaltungsgericht Leipzig die Klagen mehrerer Personen gegen die Anordnung von Bewohnerparkzonen im Waldstraßenviertel abgewiesen. Unter anderem sah es das Gericht als erwiesen an, dass in dem Quartier ein Mangel an Parkplätzen besteht – eine Grundvoraussetzung des Bewohnerparkkonzepts. Auch Menschen mit Nebenwohnsitz sowie Freiberufler mit einem Büro in dem Gebiet haben dem Urteil zufolge keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
Die Stadt Leipzig hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen zum Widerspruch gegen das Bewohnerparken im Parkbereich E im Waldstraßenviertel zur Kenntnis genommen. Das OVG hatte vergangenes Jahr in der Zone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten die Länge von 1.000 Metern nicht übersteigen darf. In Zone E betrug sie etwa 1.160 Meter. Die Bewohnerparkregelung sowie das gebührenpflichtige Parken in Zone E wurde daraufhin ausgesetzt. Das Gericht hatte in seinem Beschluss jedoch ausdrücklich festgestellt, dass es darüber hinaus keine Anhaltspunkte sieht, dass die Anordnung des Bewohnerparkens an sich rechtswidrig wäre.
Ziel der Stadtverwaltung ist es, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel rechtlich zu sichern, dessen Auswirkungen bei den Bewohnern überwiegend positiv eingeschätzt wird. Daher wird sich mit der Neuaufteilung des bisherigen Bewohnerparkbereichs E (in Bereich E und G) lediglich die Bezeichnung der Bewohnerparkbereiche ändern. Alle anderen Regelungen sowie der Bewohnerparkbereich F bleiben unverändert.
Fragen und Antworten zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel
Der mit der Parkraumuntersuchung zum Bewohnerschutz Waldstraßenviertel nachgewiesene Parkraummangel beziehungsweise durch konkurrierende Nutzergruppen hervorgerufene hohe Parkdruck soll durch Neuverteilung des Parkraums und Schaffung von Parksonderrechten für Bewohner deren Chance auf einen wohnungsnahen Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum verbessern. Kurzparken mit erhöhtem Stellplatzumschlag und Lieferverkehr werden ermöglicht, während der Fremdverkehr durch Gebührenerhebung reduziert beziehungsweise aus dem Gebiet verdrängt werden soll.
Mit den Vorteilen für die Bewohner bringt diese Regelung zwangsläufig auch Einschränkungen für Besucher der Veranstaltungen in der Arena Leipzig oder der Red Bull Arena und Berufspendler mit sich. Sie dürfen nicht mehr uneingeschränkt im Wohngebiet parken. Da aber die Stellplätze häufig durch Dauerparker belegt waren und Kunden, Patienten und Besucher keinen Parkplatz fanden, wird sich für diese Personengruppe die Situation verbessern. Es wird erwartet, dass an den gebührenpflichtigen Stellplätzen östlich der Waldstraße mehr Kurzzeitparkmöglichkeiten zur Verfügung stehen werden und so ein erhöhter Stellplatzumschlag erfolgt.
Augrund der großflächigen Ausdehnung des Waldstraßenviertels wird es zwei Bewohnerparkbereiche (E und F) geben, die ab dem 01.01.2020 aktiviert werden. Dies betrifft das Gebiet zwischen Am Sportforum und Pfaffendorfer Straße als östliche und westliche Begrenzung sowie zwischen Jahnallee/ Ranstädter Steinweg und Elstermühlgraben/ Emil-Fuchs-Straße als südliche und nördliche Begrenzung mit den Parkbereichen E und F. Dabei ist die Leibnizstraße die Grenze zwischen den beiden neuen Parkgebieten.
Die Abgrenzung der beiden Bewohnerparkbereiche an der Leibnizstraße wurde den städtebaulichen und verkehrlichen Bedingungen angepasst. Die Leibnitzstraße ermöglicht durch ihre Anbindung an das Straßenhauptnetz verkehrlich eine sinnvolle Abtrennung beider Gebiete. Der nach § 45 StVO vorgeschriebenen räumlichen Ausdehnung eines Parkraumbereiches wird damit entsprochen. Beide Gebiete sind in sich geschlossen und überschaubar.
Der bei Heimspielen von RB Leipzig und Großveranstaltungen im Sportforum mit über 20.000 Besuchern verkehrsrechtlich angeordnete Sperrkreis zum Schutz der Bewohner vor Veranstaltungsverkehr wird ebenfalls von der Leibnizstraße begrenzt. Als sinnvoll hat sich die übereinstimmende Abgrenzung beider Gebiete ergeben.
Nein. Das Abstellen des Fahrzeuges ist nur in dem Bereich möglich, der als Bewohnerparkbereich im Bewohnerparkausweis ausgewiesenen ist. In den Straßen ist auf den Zusatzzeichen der Verkehrszeichen der jeweilige Bewohnerparkbereich ersichtlich.
Um den Veranstaltungsverkehr aus dem Waldstraßenviertel zu verdrängen und damit die Belastungen der Bewohner durch Parksuchverkehr und Durchgangsverkehr zu verhindern, wurde flächendeckend eine Parkhöchstdauer von 3 Stunden festgelegt. Diese Regelung wurde auch in der durchgeführten Bürgerbeteiligung favorisiert.
Im Viertel werden derzeit 12 Stellplätze an vier Standorten (inklusive Naturkundemuseum) für Car-Sharing angeboten. Mittelfristig sollen weitere Stationen unter anderem im Zusammenhang mit den geplanten Gleisbaumaßnahmen in der Waldstraße sowie den geplanten Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge dazu kommen. Des Weiteren können Nutzer der Cityflitzer die Stellplätze belegen, die auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Teilauto- und Cityflitzer-Nutzer die einen Bewohnerparkausweis erworben haben, können mit Ausnahme der Kurzparkbereiche (Parken mit Parkscheibe) kostenfrei und unbegrenzt parken.
Die in dem Gebiet westlich der Waldstraße geschaffene Parkregelung bietet Berufspendlern, Kunden und Besuchern Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr kostenfreie Stellplätze. Diese Regelung hat sich auch schon in den anderen innenstadtnahen Bewohnerpargebieten bewährt.
Anträge können im Rahmen der Erstbeantragung persönlich oder über einen Bevollmächtigten hier gestellt werden:
- Technisches Rathaus, Prager Straße 136, 04317 Leipzig, Haus A, Zimmer A 4.016
seit dem 01.08.2019 zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Hier wird der Bewohnerparkausweis bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und positiver Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen sofort gegen Bar- oder EC-Cash-Zahlung erteilt.
Grundsätzlich werden Bewohnerparkausweise mit einer Gültigkeit von einem Jahr erteilt.
Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben ausschließlich Personen, die mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bewohnerparkbereich amtlich gemeldet sind und
- über ein eigenes Fahrzeug (PKW) mit grüner Feinstaubplakette verfügen
- oder die dauerhafte private Nutzung eines solchen Fahrzeuges nachweisen, wenn Sie nicht der Halter des PKW sind. Als Bescheinigung einer dauerhaften Nutzung wird auch der Vertrag mit einer Carsharing-Firma anerkannt.
Für Gäste von Bewohnern in den Bewohnerparkbereichen E, G und F werden gebührenpflichtige Besucherparkausweise eingeführt. Diese können für einen Zeitraum von maximal zwei Wochen beantragt werden.
Ebenfalls können Gewerbetreibende maximal zwei Ausnahmegenehmigungen gegen eine Jahresgebühr für ihren Bewohnerparkbereich beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie im Gewerberegister entsprechend mit Hauptsitz in den Bewohnerparkbereichen E, G oder F geführt sind.
Nein, da Sie dann nicht zu den Betroffenen des hohen Parkdrucks im öffentlichen Verkehrsraum gehören.
Die Anordnung des Bewohnerparkens sieht in der Waldstraße zwischen Waldplatz und Goyastraße beidseitiges Längsparken an den Fahrbahnrändern und den Einbau von Fahrradanlehnbügeln in einer Reihe von Parkbuchten vor. Damit werden in diesem Straßenzug so viel wie möglich legal einzurichtende, dringend erforderliche Stellplätze geschaffen und zugleich die Konfliktpotentiale beseitigt, die regelmäßig durch das Parken in der 2. Reihe, den 5-Meter Bereichen der Kreuzungen sowie das zwangsweise Überfahren der Gehwege durch Behinderung der Ausfahrmöglichkeiten aus den Parkbuchten entstehen.
Da insbesondere für Kinder und ältere Menschen durch das rücksichtslose Verhalten der Fahrzeugführer hier kein sicherer Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden kann, besteht dringend Handlungsbedarf. Längsparken am Fahrbahnrand in Verbindung mit dem Einbau von Fahrradanlehnbügel verhindern das Be- und Überfahren der Gehwege, Schaffen zusätzlich Abstellanlagen für den Radverkehr und tragen neben der Aufwertung der Seitenräume wesentlich zur sicheren und konfliktfreien Führung der Fußgänger und Radfahrer bei.
Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung des Waldstraßenviertels schließt Veranstaltungsparker im Wohnviertel nicht aus, schränkt ihn aber mit der Gebührenpflicht, der Begrenzung der Höchstparkdauer und den reservierten Parkplätzen für Bewohner deutlich ein. Um dennoch den Veranstaltungsverkehr aus dem Gebiet heraus zu halten und damit die Bewohner besser zu schützen, wird die Kombination der Bewohnerparkregelung mit der Einrichtung des Sperrkreises als besonders wirkungsvoll eingeschätzt und soll bei Heimspielen von RB Leipzig und Großveranstaltungen regelmäßig angewendet werden.