Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
Allgemeine Informationen
Drittstaatsangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ausgenommen sind Großbritannien, Dänemark und Irland) langfristig aufenthaltsberechtigt sind und sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten wollen, wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer/-innen, die ein Aufenthaltsdokument aus einem anderen Mitgliedstaat der EU mit dem Testat "Daueraufenthalt - EU" nach der EU-Richtlinie 2003/ 109/ EG vom 25.11.2003 besitzen.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel ein gesicherter Lebensunterhalt, müssen uneingeschränkt erfüllt sein.
Die Aufenthaltserlaubnis gestattet eine Erwerbstätigkeit. Der Umfang der gestatteten Erwerbstätigkeit hängt davon ab, welchem Zweck (zum Beispiel Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Studium) der Aufenthalt überwiegend dienen soll. Die §§ 16-21 Aufenthaltsgesetz gelten entsprechend.
Rechtsgrundlagen
- § 38a Aufenthaltsgesetz
- EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Antragsformular (siehe unten) – ausgefüllt und unterschrieben
- gültiger Reisepass in Kopie
- gültiges Aufenthaltsdokument aus einem anderen Mitgliedstaat der EU mit dem Testat „Daueraufenthalt – EU“ in Kopie
- Unterlagen zum beabsichtigten Aufenthaltszweck – zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung oder ähnliches in Kopie
- Im Falle einer Beschäftigung: ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF 1 MB) im Original
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung in Kopie – zum Beispiel Arbeitsvertrag, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung (bei Studenten), Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweis der Krankenkasse über aktuellen Krankenversicherungsschutz in Kopie
- aktueller Mietvertrag in Kopie
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie das Antragsformular und notwendigen Unterlagen postalisch oder über den Briefkasten der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus ein.
Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kosten und Gebühren
- Ersterteilung 100,00 Euro
- Verlängerung 93,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte