Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancenaufenthaltsrecht beantragen
Allgemeine Informationen
Anspruchsvoraussetzungen
Personen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, können für 18 Monate ein Chancenaufenthaltsrecht erwerben. In dieser Zeit soll die Möglichkeit genutzt werden, die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den Regelungen der §§ 25a (Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende) und 25b (Aufenthaltserlaubnis an Geduldete bei nachhaltiger Integration) Aufenthaltsgesetz zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und Identitätsnachweis).
Für diese Aufenthaltserlaubnis müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- aktueller Duldungsstatus,
- Sie müssen sich seit mindestens 01.11.2017 ununterbrochenen mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten,
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung,
- Straffreiheit (Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, bleiben grundsätzlich außer Betracht).
Die Aufenthaltserlaubnis soll versagt werden, wenn Sie wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht und dadurch Ihre Abschiebung verhindert haben.
Familienangehörige
Familienangehörige erhalten die Aufenthaltserlaubnis auch dann, wenn die fünfjährige Voraufenthaltszeit nicht gegeben ist.
Als Familienangehörige zählen:
- Ehe-/ Lebenspartner/-in in häuslicher Gemeinschaft,
- minderjährige, ledige Kinder in häuslicher Gemeinschaft und
- volljährige, ledige Kinder in häuslicher Gemeinschaft, wenn diese bei der Ersteinreise minderjährig waren.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (siehe unten)
- Identitätsdokumente (soweit vorhanden) als Scan/Kopie
- Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (soweit vorhanden) als Scan/Kopie
Wir bitten Sie, den Antrag über das unten stehende Onlineformular einzureichen. Damit können Sie auch die notwendigen Unterlagen übermitteln. Die Bekenntniserklärung reichen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die Ausländerbehörde ein.
Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/ Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB). Bitte vermerken Sie in diesem Fall auf Seite zwei bei "Zweck des Aufenthaltes" das Wort "Chancenaufenthalt".
- Antrag auf Aufenthaltstitel - Chancenaufenthaltsrecht
EXTERN - Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Bekenntniserklärung
PDF - 99 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate (1,5 Jahre) befristet.
Die Rechtsgrundlage zum Chancenaufenthaltsrecht ist bis zum 30.12.2025 befristet. Sie tritt am 31.12.2025 außer Kraft. Die erteilte Aufenthaltserlaubnis bleibt entsprechend der Befristung weiterhin gültig.
Ablauf und Verfahren
Sobald Ihr Antrag entschieden wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bei einer positiven Entscheidung werden Sie anschließend zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Volljährige: 100 Euro
- Minderjährige: 50 Euro
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamts (insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden. Reichen Sie hierzu den aktuellen Leistungsbescheid ein (auch über den Online-Antrag möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte