Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Erwerbstätigkeit beantragen
Allgemeine Informationen
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, benötigen zur Ausübung einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel mit entsprechender Arbeitserlaubnis.
Hält sich die/der freiberufliche Erwerbstätige nicht bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf, setzt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis regelmäßig die vorherige Einreise mit einem zweckentsprechenden Visum voraus, dass bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsstaat zu beantragen ist.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den USA können die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (ohne vorheriges Visumverfahren) und vor Aufnahme der selbständigen beziehungsweise freiberuflichen Tätigkeit direkt im Bundesgebiet beantragen.
Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit
Wenn Sie eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Tätigkeit (siehe Katalogberufe in § 18 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG) ausüben möchten, haben Sie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu beantragen.
Dabei handelt es sich um eine auf maximal drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, welche die Ausübung einer konkreten freiberuflichen Erwerbstätigkeit gestattet. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, sofern die Grundvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Darstellung der geplanten freiberuflichen Tätigkeit (siehe unten) - ausgefüllt und unterschrieben
- Reisepass
- Einreisevisum, sofern vorhanden
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Honorarverträge, Einkommensteuerbescheide - für Zeiträume, in denen noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt: tabellarische Gewinnermittlung (Hierfür können Sie das Formular "Ermittlung des Gewinns aus freiberuflicher Tätigkeit (siehe unten)" verwenden.) inklusive entsprechender Rechnungen/Kontoauszüge
- Nachweis über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Nachweis über Altersvorsorge ab dem 45. Lebensjahr
- aktueller (Unter-)Mietvertrag inklusive Nachweis über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie
Die dargestellten Unterlagen bilden den Regelfall ab. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Darstellung der geplanten freiberuflichen Tatigkeit
PDF - 129 KB - Ermittlung des Gewinns aus freiberuflicher Tätigkeit
PDF - 218 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird die Bearbeitung in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Die Dauer des Verfahrens ist zum Teil von der Mitwirkung fachkundiger Körperschaften abhängig.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
93 Euro bis 113 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Angemessene Altersversorgung
Ausländer/-innen, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dabei berücksichtigt werden Ansprüche aus in- und ausländischen Altersversicherungssystemen, private Renten- oder Lebensversicherungen und/oder Immobilien sowie sonstiges Vermögen.
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
- Dominikanische Republik
- Indonesien
- Japan
- Philippinen
- Sri Lanka
- Türkei
- Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig vom Alter und der Staatsangehörigkeit.
Krankenversicherungsschutz
Der Krankenversicherungsschutz muss alle Risiken abdecken und im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mindestens folgende Leistungen umfassen: ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt (nur Frauen).
Rentenversicherung für Freiberufler/-innen: Pflicht oder freiwillig?
Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige nicht verpflichtend ist, unterliegen einige freiberuflich Erwerbstätige der Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ob Sie aufgrund Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einer Versicherungspflicht unterliegen, können Sie bei der deutschen Rentenversicherung erfahren.