Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung beantragen
Allgemeine Informationen
Eine Aufenthaltserlaubnis kann vor Aufnahme des Hauptstudiums für studienvorbereitende Maßnahmen, insbesondere für einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder den Besuch eines Studienkollegs erteilt werden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern vorweisen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder Ihre Abschiebung ausgesetzt ist.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Belehrung Studienvorbereitung (siehe unten)
- Visum zur Studienvorbereitung (Scan/Kopie)
- gültiger Reisepass (Scan/Kopie)
- Mietvertrag (Scan/Kopie)
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- (bedingte) Zulassung einer Hochschule zum Fachstudium (Scan/Kopie)
- Immatrikulation/Vertrag Studienkolleg oder Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (Scan/Kopie)
- Nachweis über die Finanzierung durch Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung (934 Euro pro Monat)
- Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Belehrung zum Antrag eines Aufenthaltstitels zur Studienvorbereitung
PDF - 105 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte bis zu einem Jahr
PDF - 0.99 MB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Wenn Sie für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an. Der aktuelle Bezug ist nachzuweisen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Der Aufenthalt zur Studienvorbereitung darf für maximal zwei Jahre erteilt werden. Der Aufenthalt zum Sprachkurs darf für maximal 18 Monate erteilt werden.