Aufenthaltserlaubnis zwecks Familiennachzug zum deutschen Kind beantragen
Allgemeine Informationen
Diese Aufenthaltserlaubnis kann von einem Elternteil beantragt werden, der für ein deutsches minderjähriges Kind personensorgeberechtigt ist und wenn sich das Kind im Bundesgebiet aufhält.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
Ersterteilung
- Beistandserklärung (siehe unten)
- Visum zur Familienzusammenführung
- gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung
- Kopie Identitätsdokument des anderen Elternteils (Personalausweis/ Reisepass)
- Mietvertrag
Verlängerung
- Beistandserklärung (siehe unten)
- gültiger Reisepass
- Mietvertrag (nur notwendig, wenn sich die Anschrift geändert hat)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Beistandserklärung (Erklärung über die Ausübung der Personensorge - erstmalige Erteilung und Verlängerung)
PDF - 516 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Erteilung: 100 Euro
- Verlängerung: 93 Euro
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) oder des Sozialamts (Sozialhilfe nach dem SGB XII) erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden. Reichen Sie hierzu den aktuellen Leistungsbescheid ein.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte